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Mit der Akkreditierung wird die Erfüllung von Mindeststandards für die Einrichtung und die Durchführung eines Studienganges überprüft und bescheinigt.
Seit dem 16. Januar 2020 darf die Fakultät für Informatk und Elektrotechnik den Absolventinnen und Absolventen ihrer Bachelor- und Master-Studiengänge bei erfolgreichem Studienabschluss das Recht verleihen, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnug „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ zu führen.