Informatik als Fach im Lehramt für Gymnasien und für Regionale Schulen → Erste Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen)

Informatik ist eine Schlüsselwissenschaft für die auf Computern und Datenübertragung basierende moderne Industriegesellschaft. Die Vermittlung von Informatikkenntnissen an Kinder und Jugendliche ist ein wesentlicher Bestandteil der Schulausbildung, um die Jugend fit für das Leben zu machen und auf ihre zukünftige Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit optimal vorzubereiten.

Der Staatsexamen-Studiengang Lehramt Informatik an Gymnasien (Gym) sowie der Staatsexamen-Studiengang Lehramt Informatik an Regionalen Schulen (RegSch) sind zwei Studiengänge, bei denen Sie das Fach Informatik mit einem weiteren, gleichberechtigten schulischen Fach für den von Ihnen gewählten Schultyp kombinieren müssen. Sie studieren die beiden von Ihnen gewähltren Fächer inklusive Fachdidaktik sowie Bildungswissenschaften. Im Studiengang für Realschulen haben die Bildungswissenschaften einen größeren Stundenumfang, als im Studiengang für Gymnasien.

Ihr Lehramt-Studium in Informatik umfasst u.a. die Gebiete Mathematik, Logik, Betriebssysteme, Softwaretechnik, Datenbanken, Technische Informatik, Computergrafik sowie Didaktik der Informatik und schulpraktische Übungen. Sie lernen die für die Lehre an Schulen wesentlichen Gebiete der Informatik kennen und schließen den Studiengang mit der Ersten Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen) ab, das sie zur Aufnahme des Referendariates befähigt.

Weitere Lehramt-Studiengänge mit Beteiligung der IEF sind der Bachelor-Master-Studiengang Berufspädagogik mit den Erstfächern Elektrotechnik oder Informationstechnik und dem Zweitfach Informatik sowie der Bachelor-Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Zweitfach Informatik.

Wie geht es weiter?

Ihr Studium an der Universität schließen Sie mit der Ersten Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen) ab, die sie zur Aufnahme des Referendariates befähigt.

Nach der Ersten Staatsprüfung verlassen Sie die Universität, absolvieren Ihr Referendariat an einer Schule Ihres Schultyps und legen die Zweite Staatsprüfung (Zweites Staatsexamen) ab.

Mit der Zweiten Staatsprüfung als Berufsabschluss erlangen Sie die volle Lehrbefähigung für den Lehrer-Beruf und sind dann berechtigt, selbständig als Lehrerin oder Lehrer zu arbeiten.

Praktikum mit Schülerinnen und Schülern. © Foto: Universität Rostock

Sie möchten mehr wissen?

Die Kurzübersicht

gibt Ihnen Informationen zu Voraussetzungen, Einschreibung und Zulassung.

➜ Kurzübersicht IN LA Gym
➜ Kurzübersicht IN LA RegSch

Der Studiengangssteckbrief

gibt Ihnen einen tiefergehenden und detaillierteren Einblick.

➜ Steckbrief IN LA Gym
➜ Steckbrief IN LA RegSch

Für die, die es genauer wissen wollen:

Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) ist die rechtliche Grundlage für Ihr Studium an der Universität Rostock. Sie wird ergänzt durch die Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) für die Lehramt-Studiengänge. Das Studium beinhaltet auch mehrere Pflichtpraktika an Schulen. Dafür gilt die Praktikumsordnung, die Sie ebenfalls unter dem Link zur SPSO finden.

➜ Rahmenprüfungsordnung Lehramt
➜ SPSO LA Gym & LA RegSch für alle Fächer

Weitere Informationen zum Lehramtsstudium

finden Sie auch auf dem   ➜ Lehramtsportal der Universität Rostock