Master Visual Computing (VC M.Sc.)
Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Visual Computing.
Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2016 finden Sie auf dieser Seite.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Lehrstuhlseiten sowie auf den Webseiten der Informatikinstitute.
Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.
Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Wintersemester 2016/2017 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2014 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2016 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).
Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.
Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Abschluss
- Master of Science (M.Sc.)
- Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.
Studienform
- weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
- Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
- Vollzeit- und Präsenzstudiengang
Sprache(n)
- Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
Regelstudienzeit
- 4 Semester / 120 Leistungspunkte
Studienbeginn
- zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)
Starthilfe
- individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende
Studienfeld(er)
- Ingenieurwissenschaften / Informatik
Formale Voraussetzungen
- erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Visual Computing, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik, Computervisualistik oder anderem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Studium mit vertieften Informatikkenntnissen mit mindestens 180 Leistungspunkten oder anderer gleichwertiger Abschluss sowie
- Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)
- Muttersprache Englisch oder Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Niveau B2)
- Nachweis von mindestens 18 Leistungspunkten (LP) in Mathematik und mindestens 30 LP in Informatik. Maximal 12 LP können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.
Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF
- Promotion zum Dr.-Ing.
Akkreditierung
- Akkreditiert vom: 01.07.2019 bis: 30.09.2027
Kontakt
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
M.Sc. Visual Computing
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 1. Änderungssatzung (2016) → Nicht amtliche Lesefassung
Modulbeschreibungen
Rahmenprüfungsordnung und weitere gesetzliche Grundlagen
Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
Studienfachberatung Visual Computing
Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de
Studienbüro und Prüfungsamt Visual Computing
Anita Björk-Pagel
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 006
Tel.: (0381) 498 7004
vc.ief(at)uni-rostock.de
Prüfungsausschuss Visual Computing (Vorsitz)
Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de
Studierendenvertretung Visual Computing
Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de
Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock
Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock
Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.
Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock
Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung
Studierendensekretariat der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center
Rostock International House (RIH) der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten
Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)
Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.
- Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
Studienablauf bei Studienbeginn im Sommersemester
Studienablauf bei Studienbeginn im Wintersemester
Der Master-Studiengang Visual Computing besteht aus vier Semestern.
In den ersten drei Semestern erweitern und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse. Das vierte Semester ist für die Anfertigung der Master-Arbeit vorgesehen.
Der Masterstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlmodule.
- Modulliste mit allen Modulen dieses Studiengangs sowie Links zu den Langfassungen der Modulbeschreibungen in der jeweils aktuellen Fassung (Uni-Web Prüfungsportal)
Im Pflichtbereich sind fünf Module im Umfang von 54 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 42 Leistungspunkten und im Wahlbereich sind Module im Umfang von 24 Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.
Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erwerben.
Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter Lehrveranstaltungen.
Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche und neue Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben. Außerdem können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflichtbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und als Wahlpflichtmodule anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.
Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.
Anstelle der im Prüfungs- und Studienplan genannten Wahlmodule können in Absprache mit der Fachstudienberaterin/dem Fachstudienberater und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als gleichwertige Leistung anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden im Einzelfall.
Pflichtmodule
Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.
Jedes Semester
- Einführung in Visual Computing
- Literaturprojekt Visual Computing
- Softwareprojekt Visual Computing
- Masterarbeit Visual Computing
Wintersemester
- Forschungsthemen der Informatik
Wahlpflichtbereich
Der Wahlpflichtbereich gliedert sich in die zwei Wahlpflichtbereiche, den Wahlpflichtbereich „Visual Computing“ mit Modulen im Umfang von 24 Leistungspunkten und den Wahlpflichtbereich „Überblick Informatik“ mit Modulen im Umfang von 18 Leistungspunkten.
Im Wahlpflichtbereich „Überblick Informatik“ und im Wahlpflichtbereich „Visual Computing“ ist die Wahl von Modulen, deren Lehrveranstaltungen bereits im Rahmen des jeweils anderen Moduls belegt wurden, nicht zulässig.
Wahlpflichtbereich Visual Computing
In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 24 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen.
Jedes Semester
- Interaktion
Unregelmäßig
- Aspekte des Visual Computing
Sommersemsester
- Virtual Reality
- Visualisierung
- Multimediale Kommunikation
Wintersemester
- Computer Vision
- Modellierung und Rendering
Wahlpflichtbereich Überblick Informatik
In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 18 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen. Hier können auch noch nicht belegte Module der Wahlpflichtbereiche Grundlagen Informatik und Visual Computing gewählt werden.
Jedes Semester
- Ergänzende Themen im Themenbereich Modelle und Algorithmen
- Ergänzende Themen im Themenbereich Informationssysteme
- Ergänzende Themen im Themenbereich Smart Computing
- Ergänzende Themen im Themenbereich Wirtschaftsinformatik
- Ergänzende Themen im Themenbereich Informationstechnik/Technische Informatik
- Ergänzende Themen im Themenbereich Visual Computing
- Spezialisierung im Themenbereich Modelle und Algorithmen
- Spezialisierung im Themenbereich Informationssysteme
- Spezialisierung im Themenbereich Smart Computing
Wintersemester
- Bild-/Videoverarbeitung und Codierung
Wahlbereich
Der Wahlbereich gliedert sich in den Wahlbereich „Grundlagen Informatik“ mit Modulen im Umfang von 12 Leistungspunkten und den Wahlbereich „Anwendungen und nicht-technische Fächer“ mit Modulen im Umfang von 12 Leistungspunkten.
Wahlbereich Grundlagen Informatik
In diesem Wahlbereich sind Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlkatalog auszuwählen. Diese Module dienen dazu Grundlagenkenntnisse in Informatik zu verbessern. Dieser Wahlbereich kann genutzt werden, um vorhandenen Lücken in der vorherigen Bachelor-Ausbildung zu schließen, um so das Verständnis für die Module der Wahlpflichtbereiche Visual Computing und Informatik zu verbessern. Zu diesem Zweck können in diesem Wahlbereich auch noch nicht gewählte Module des Bachelorstudiengangs Informatik gewählt werden. Die Module gehen nicht in die Gesamtnote ein.
Jedes Semester
- Ausgewählte Themen im Themenbereich Modelle und Algorithmen
- Ausgewählte Themen im Themenbereich Informationssysteme
- Ausgewählte Themen im Themenbereich Smart Computing
Wahlbereich Anwendungen und nicht-technische Fächer
In diesem Wahlbereich sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlkatalog oder dem Gesamtangebot der Universität auszuwählen. Module mit hohem Anwendungsbezug finden sich beispielsweise in den Bereichen Maschinenbau und Geoinformatik, weitere Informationen sind bei der Studienberatung erhältlich. Die Module werden nicht benotet.
Die IEF bietet in diesem Wahlbereich die folgenden Module an.
Sommersemester
- Grundlagen der Didaktik des Informatikunterrichts
Wintersemester
- Soziale Wirkungen von Informations- und Kommunikationstechnologien
- Mentoringprogramm Informatik
Stundenplan
Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben.
Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.
Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan.
Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.
Lehr- und Lernformen
Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.
Folgende Lehrveranstaltungsarten kommen im Masterstudiengang Visual Computing zum Einsatz:
- Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.
- Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird, in denen die Studierenden unter Anleitung und in kleinen Gruppen in der Regel eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zur Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
- Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
- Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
- Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.
Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, besteht in Seminaren und Praktika eine Anwesenheitspflicht gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).
Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO).
Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Masterprüfung.
Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:
mündliche Prüfungsleistungen
- Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
- Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
- Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien, wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.
schriftliche Prüfungsleistungen
- Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein.
- Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.
Prüfungsvorleistungen können sein:
- die Erledigung von mindestens 80 % der Übungs- und Projektaufgaben
- eine kontinuierliche Erstsemesterbegleitung
Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan aus der SPSO zu entnehmen.
Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Es können bis zu drei Studierende gleichzeitig geprüft werden. Die Dauer der Prüfung der/des einzelnen Studierenden reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten.
Schriftliche Prüfungsleistungen, mit Ausnahme von Klausuren, können auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende. Abweichend können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten vorlesungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.
Der Masterstudiengang Visual Computing eröffnet alternativ zum Prüfungs- und Studienplan den Studierenden die Möglichkeit, nach § 5 Absatz 2 und 3 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.
Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.
Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierende/den Studierenden selbstständig zu organisierten und zu finanzieren.
Dieser Studienaufenthalt im Ausland kann nach Maßgabe von § 19 Absatz 7 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.
Studierende und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schließen gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung ab.
Die Studierende/Der Studierende kann gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann.
In dem Antrag ist anzugeben, welcher der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.
Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.
Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 9 und § 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.
Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen.
Der universitäre Master-Abschluss in Visual Computing bietet Ihnen beste Möglichkeiten, eine leitende oder forschende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland und weltweit zu übernehmen.
Der stetig wachsende Bedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren eröffnet Ihnen Zukunftsperspektiven mit guten Jobangeboten und hervorragende Entwicklungschancen.
Aufgrund der im Studium erworbenen Fertigkeiten sind die Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Visual Computing insbesondere für Berufsfelder gut qualifiziert, die ein hohes Maß an der Verarbeitung oder Erzeugung graphischer Daten haben. Durch die Verbindung guter Informatik-Kenntnisse, der Fähigkeit sich in Anwendungsfelder einzuarbeiten und dem Wissen um die Methoden der graphischen Datenverarbeitung sind insbesondere interdisziplinäre Arbeitsgruppen gut geeignet. Als konkrete Arbeitsgebiete seien beispielhaft genannt:
- Entwicklung von Systemen zu Visualisierungen in Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder in der Medizin
- Erstellung virtueller Simulationen zur komplexe Systeme (Fabrikanlagen, Konstruktion von Fahrzeugen)
- In der Medienindustrie zur Erstellung und Bearbeitung digitaler Medien, zur Entwicklung von Lehr- und Lernsysteme, und Computerspielen
- Entwicklung von Systemen zur Erfassung komplexer Umgebungen zur Steuerung autonomer Systeme
- Entwicklung von Systemen zur weitergehenden Digitalisierung von Dokumentationsprozessen, z.B. digitaler Installationen für Museen und geschützte Kulturgüter
- Entwicklung von Systemen zur Unterstützung von Fertigungssystemen
Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.