Master Electrical Engineering (EE M.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Electrical Engineering.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2024 finden Sie auf dieser Seite.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Sommersemester 2024 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2018 mit der 1. Änderungssatzung von 2022 und der 2. Änderungssatzung von 2024 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Der Studiengang EE wird in englischer Sprache angeboten und eignet sich damit gleichermaßen für englisch sprechende internationale Studierende und für deutschsprachige Studierende mit sehr guten Englischkenntnissen, die eine internationale Karriere anstreben und neben dem Erwerb von Fachkenntnissen ihre englischen Sprachkenntnisse intensiv anwenden und weiterentwickeln wollen.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Bewerbungsinformationen für internationale Studierende

Internationale Studierende: Für diesen Studiengang ist eine Bewerbung erforderlich. Bitte lesen Sie die Bewerbungsinformationen.

   

Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprachen

  • Unterrichtssprache ist Englisch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Deutsch
  • Studium ist komplett in Englisch möglich
  • wenn Muttersprache nicht Deutsch ist, ist ein Deutschkurs Pflichtbestandteil

Regelstudienzeit

  • 4 Semester / 120 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.) möglich

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Elektrotechnik

Formale Voraussetzungen

  • ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studium der Fachrichtung Elektrotechnik mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss an einer Berufsakademie:
    • mit mindestens 85 % des CGPA (Cumulative Grade Point Average) oder bei einem anderen Notensystem mit einer vergleichbaren Note oder Graduate Aptitude Test in Engineering (GATE) mit mindestens 500 Punkten abgelegt
  • Muttersprache Englisch oder Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Nachweis nicht älter als zwei Jahre):
    • TOEFL IBT mit mindestens 94 Punkten oder IELTS mit mindestens 7,0 Punkten
  • Nachweis von vertieften Kenntnissen auf den folgenden Fachgebieten:
    • Elektromagnetische Felder und Wellen (mindestens 3 Leistungspunkte), Mathematik (mindestens 18 Leistungspunkte), Programmierung/praktische Informatik (mindestens 6 Leistungspunkte)

Bewerbung/Einschreibung

  • Deutsche Studieninteressierte von der Universität Rostock müssen sich im Studierendensekretariat der Universität Rostock in diesen Studiengang umschreiben lassen
  • Deutscher Studieninteressierte von anderen Universitäten müssen sich bei der Universität Rostock online in diesen Studiengang einschreiben
  • Internationale Studieninteressierte müssen:
    • sich über UniAssist bewerben
    • nach Erhalt des Zulassungsbescheids → sich dann an der Universität Rostock in den Studiengang einschreiben

Vertiefungsrichtungen

  • Information Technology
  • Power Engineering

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten

  • Promotion zum Dr.-Ing.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 25.06.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

Studienordnung

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

M.Sc. Electrical Engineering

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 2. Änderungssatzung (2024) → Nicht amtliche Lesefassung
                                                           → Nicht amtliche englische Lesefassung

Neufassung (2018)
   ► 1. Änderungssatzung (2022)
Neufassung (2015)
   ► 1. Änderungssatzung (2016)

Bitte beachten Sie, dass die SPSO in der deutschsprachigen Fassung das rechtlich bindende Dokument ist. Die nichtamtliche englische Lesefassung dient zum besseren Verständnis für englischsprachige Studierende.



Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Electrical Engineering

Prof. Dr.-Ing. Sascha Spors
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7006
ee.ief(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Electrical Engineering

Tina Zorn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 006
Tel.: (0381) 498 7006
ee.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Electrical Engineering (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. Sascha Spors
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7006
ee.ief(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Electrical Engineering

Fachschaftsrat Elektrotechnik
Fachschaftsraum: Raum 003 und 004, Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Student Project Room: Seminargebäude, Labor S 13, Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock
fachschaft.e-technik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Starthilfe – Unterstützung beim Studienstart

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
Studienablaufpläne

Vertiefungsrichtung Information Technology

Vertiefungsrichtung Vertiefungsrichtung Information Technology – Studienbeginn im Wintersemester

Vertiefungsrichtung Vertiefungsrichtung Information Technology – Studienbeginn im Sommersemester


Vertiefungsrichtung Power Engineering

Vertiefungsrichtung Power Engineering – Studienbeginn im Wintersemester

Vertiefungsrichtung Power Engineering – Studienbeginn im Sommersemester

Modulübersicht

Das Masterstudium Electrical Engineering kann zum Sommersemester und zum Wintersemester begonnen werden.

Der Masterstudiengang ermöglicht die Wahl zwischen den folgenden Vertiefungsrichtungen:

  • Information Technology
  • Power Engineering

Bei Wahl der Vertiefungsrichtung „Power Engineering“ wird der Beginn zum Wintersemester empfohlen. Wird das Studium dieser Vertiefungsrichtung im Sommersemester begonnen, sollte wegen der starken Einschränkung der Wahlmöglichkeiten im Wahlpflichtbereich die Fachstudienberatung zur konkreten Studienplanung aufgesucht werden.

Die verbindliche Festlegung der Vertiefungsrichtung erfolgt schriftlich durch die Studierenden mit der Anmeldung zur Masterarbeit im Studienbüro.

Der Masterstudiengang gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule.

In beiden Vertiefungsrichtungen sind im Pflichtbereich Module im Umfang von 60 Leistungspunkten und im Wahlpflichtbereich Module im Umfang von 60 Leistungspunkten zu studieren. Im Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung sind 42 Leistungspunkte aus dem Katalog der gewählten Vertiefungsrichtung und sechs Leistungspunkte aus dem Katalog der nicht gewählten Vertiefungsrichtung zu wählen; hinzukommen zwölf Leistungspunkte aus dem Wahlpflichtbereich Sprachkenntnisse. Bei den Pflichtmodulen entfallen zwölf Leistungspunkte auf die für die Vertiefungsrichtung verpflichtenden Basismodule, 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung und 18 Leistungspunkte auf das Spezialisierungsmodul. Die für die Vertiefungsrichtung verpflichtenden Basismodule sind für die Vertiefungsrichtung „Information Technology“ die Module „Digital Signal Processing“ und „Radio Navigation and Radar“ und für die Vertiefungsrichtung „Power Engineering“ die Module „Power System Control and Protection“ und „Power Electronics for Electrical Power Supply“. Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erwerben.

Für die Wahlpflichtmodule

  • Ausgewählte Themen im Themenbereich Modelle und Algorithmen
  • Ausgewählte Themen im Themenbereich Informationssysteme
  • Ausgewählte Themen im Themenbereich Smart Computing

veröffentlicht das Institut für Informatik spätestens sechs Monate vor Beginn eines Semesters eine Liste von Lehrveranstaltungsangeboten. Dabei besteht ein Angebot aus einer Vorlesung im Umfang von drei Semesterwochenstunden und einer begleitenden Übung im Umfang von einer Semesterwochenstunde.

Die im Rahmen der Wahlpflichtmodule zu belegenden Lehrveranstaltungen können frei aus der jeweils aktuellen Liste an Lehrveranstaltungsangeboten gewählt werden. Dabei ist es nicht zulässig, ein und dasselbe Lehrveranstaltungsangebot mehrfach zu nutzen.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Studierende mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens haben anstelle der Sprachmodule nach Absprache mit der Fachstudienberatung Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock zu besuchen.

Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Studiums studiert werden, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche und neue Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben. Außerdem können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflichtbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und als Wahlpflichtmodule anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.

Natürlich steht es den Studierenden frei, auch darüber hinaus zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen der Universität Rostock zu besuchen und sich dies ggf. anrechnen und/oder auf ihrem Master-Zeugnis anerkennen zu lassen. Die Universität Rostock bietet hierzu mit ihrem breiten Fächerspektrum zahlreiche interessante Möglichkeiten.


Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Jedes Semester

  • Spezialisierung Electrical Engineering
  • Masterarbeit Electrical Engineering

Pflichtmodule Vertiefungsrichtung Information Technology

Wintersemester

  • Digital Signal Processing

Sommersemester

  • Radio Navigation and Radar

Pflichtmodule Vertiefungsrichtung Power Engineering

Wintersemester

  • Power Electronics for Electrical Power Supply
  • Power System Control and Protection

Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung

Es sind Module im Umfang von 42 LP aus dem Katalog der gewählten Vertiefungsrichtung und 6 LP aus dem Katalog der nicht gewählten Vertiefungsrichtung zu wählen.

Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung Information Technology

Jedes Semester

  • Projektseminar Eingebettete Systeme

Angebot unregelmäßig

  • Theorie und Anwendung schneller Algorithmen zur Lösung von akustischen und elektromagnetischen Problemen

Wintersemester

  • Advanced CPU Design
  • Advanced VLSI Design
  • Automation Technologies
  • Bild-/Videoverarbeitung und Codierung
  • Cloud Computing (Angebot unregelmäßig)
  • Computational Intelligence in Automation
  • Data-Driven Methods in Signal Processing
  • Datengetriebene Simulation
  • Echtzeitsysteme
  • Fortgeschrittene Elektronik und Schaltkreisentwurf
  • Intelligente Prozessinformationsverarbeitung
  • Kanalcodierung
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Mobilkommunikation
  • Netzwerksicherheit (Angebot unregelmäßig)
  • Photonische Systeme
  • Rechnerarchitekturen für Deep Learning Anwendungen
  • Selected Topics in Embedded Systems Design

Sommersemester

  • Aktuelle Themen der Nachrichtentechnik
  • Anforderungsanalyse (Angebot unregelmäßig)
  • Cybersecurity (Angebot unregelmäßig)
  • Digitale Datenübertragung
  • Event-Driven Architectures (Angebot unregelmäßig)
  • Explainable Artificial Intelligence (XAI) (Angebot unregelmäßig)
  • Hardware/Software Co-Design
  • Hochfrequenztechnik
  • Intelligent Information Systems: Advanced Artificial Intelligence  (Angebot unregelmäßig)
  • Project Seminar Virtual Acoustics
  • Projektseminar Funkkommunikation
  • Selected Topics in VLSI Design
  • Verteilte eingebettete Systeme

Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung Power Engineering

Wintersemester

  • Automation Technologies
  • Bioenergie und Energieerzeugung aus Abfällen
  • Computational Intelligence in Automation
  • Dynamic Behavior of AC Machines
  • Fehlerdiagnose und Fehlertoleranz in technischen Systemen
  • High Voltage and Current Systems
  • Modeling and Simulation of Mechatronic Systems
  • Power System Static Analysis
  • Projektseminar Entwurf und Simulation elektronischer Baugruppen
  • Renewable Energy: Grid Connection, Controller Design and Grid Code Requirements

Sommersemester

  • Compact Modeling of Large Scale Dynamical Systems
  • Einführung in die digitale Umrichtersteuerung
  • Hochtemperaturelektronik - Konstruktion und Fertigung
  • Moderne Windenergieanlagen
  • Power System Dynamic Stability and Control
  • Project Seminar Power Electronics
  • Simulation of Power Semiconductors

Angebot unregelmäßig

  • Numerical Simulation of Electromagnetic Fields

Wahlpflichtbereich Sprachkenntnisse

Besuch von zwei Modulen entsprechend der Einstufung durch das Sprachenzentrum. Bei entsprechenden Deutschkenntnissen kann auch die Einstufung in einen höheren Kurs erfolgen.

Studierende mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens haben anstelle der Sprachmodule nach Absprache mit der Fachstudienberatung Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock zu besuchen.

Jedes Semester

  • Deutsch A1.1 GER
  • Deutsch A1.2 GER
  • Deutsch A2.1 GER
  • Deutsch A2.2 GER
  • Deutsch B1.1 GER
Zusätzliche Modulangebote: JUAS – JOINT UNIVERSITIES ACCELERATOR SCHOOL

Zusätzliche Modulangebote: JUAS – JOINT UNIVERSITIES ACCELERATOR SCHOOL

Die JUAS – JOINT UNIVERSITIES ACCELERATOR SCHOOL bietet jährlich von Januar bis März zwei fünfwöchige Kurse an, die für Studierende der Master-Studiengänge Elektrotechnik, Computational Science and Engineering und Electrical Engineering im Rahmen der Wahlpflichtmodule auf Antrag anerkannt werden können: ein Kurs (5 Wochen) mit 10 ECTS, zwei Kurse (10 Wochen) mit 20 ECTS. Für die Teilnahme ist eine bewerbung im Vorjahr im Zeitraum september/Oktober erforderlich.

Weitere Informationen zur JUAS

Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben.
Er beinhaltet die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten sowie den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstal-tungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.
  • Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Ba-chelor/Master) als Prüfungsvorleistung regelmäßig an Seminaren, Übungen und Praktikumsveranstaltungen teilzunehmen.

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen.
Die Abschlussprüfung (Masterarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Masterprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

In einem Modul können Prüfungsvorleistungen nach § 7 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) bestimmt werden.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Anwesenheitspflicht
  • Erfolgreiche Bearbeitung eines Seminarthemas: Die Studierenden bearbeiten nach Maßgabe der/des Lehrenden einzeln oder in Gruppen selbstständig ein praktisches oder theoretisches Thema und präsentieren die Ergebnisse.
  • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbständig Projektaufgaben (z. B. Programmieraufgaben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Sourcecode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen die Studierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können.
  • Hausaufgaben: Die Studierenden bearbeiten außerhalb der Präsenzzeiten selbstständig Aufgaben, die von der/vom Lehrenden gestellt worden sind.

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (SPSO Anlage 1) zu entnehmen.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Abweichend können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Kolloquien, mündlichen Prüfungen, Referaten/Präsentationen, Berichten/Dokumentationen, Protokollen, praktischen Prüfungen und Projektarbeiten veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. 

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden. Das Studienbüro ist in diesem Fallrechtzeitig zu informieren.

Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss schriftlich beim Studienbüro erfolgen. Gleiches gilt für den Antrag auf Wertung einer Modulprüfung als Freiversuch.

Im Falle des letzten Prüfungsversuches entscheidet die Prüferin/der Prüfer, ob abweichend von der in der Modulbeschreibung festgelegten Prüfungsform eine mündliche Prüfung durchgeführt werden soll. Diese Auswahl ist für alle Studierende eines Semesters einheitlich vorzunehmen.

Im Falle der Änderung einer Modulbeschreibung sind Wiederholungsprüfungen jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Individuelles Teilzeitstudium (optional)

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. 

In dem Antrag ist anzugeben, welche der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und bei Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 9 und § 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/Jeder Studierende kann die Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen.

Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Der universitäre Master-Abschluss auf dem Gebiet Electrical Engineering bietet Ihnen beste Möglichkeiten, eine leitende oder forschende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland und weltweit zu übernehmen.

Der stetig wachsende Bedarf an Ingenieuren, gerade in der Elektrotechnik, Elektronik, Informatik und Informationsverarbeitung eröffnet Ihnen Zukunftsperspektiven mit guten Jobangeboten und hervorragende Entwicklungschancen.

Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.