Master Computer Science International (CSI M.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Computer Science International.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2021 finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen finden Sie auch bei den Informatikinstituten.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind seit dem 22. April 2021 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2020 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Der neue Studiengang CSI wird in englischer Sprache angeboten und eignet sich damit gleichermaßen für englisch sprechende internationale Studierende und für deutschsprachige Studierende mit sehr guten Englischkenntnissen, die eine internationale Karriere anstreben und neben dem Erwerb von Fachkenntnissen ihre englischen Sprachkenntnisse intensiv anwenden und weiterentwickeln wollen.

Für Studierende, die zum Wintersemester 2020/2021 und zum Sommersemester 2021 nach der SPSO von 2020 (ohne die Änderung) immatrikuliert wurden, gilt automatisch seit dem 22. April 2021 diese geänderte SPSO.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO.

Bewerbungsinformationen für internationale Studierende

Internationale Studierende: Für diesen Studiengang ist eine Bewerbung erforderlich. Bitte lesen Sie die Bewerbungsinformationen.

   

Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Englisch
  • Studierende mit Deutschkenntnissen können zusätzlich auch Module in Deutsch studieren.

Regelstudienzeit

  • 4 Semester / 120 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik

Formale Voraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Informatik mit mindestens 180 Leistungspunkten (LP) oder gleichwertiger Abschluss:
    • mit mindestens 85 % des CGPA (Cumulative Grade Point Average) oder bei einem anderen Notensystem mit einer vergleichbaren Note oder Graduate Aptitude Test in Engineering (GATE) mit mindestens 500 Punkten
  • Muttersprache Englisch oder Nachweis ausreichender Englisch-Kenntnisse:
    • Nachweis Englischkenntnisse mit TOEFL IBT mit mindestens 94 Punkten oder mit IELTS mit mindestens 7,0 Punkten oder ein gleichwertiger Test; Nachweise nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis von mindestens 18 Leistungspunkten (LP) in Mathematik und mindestens 12 LP in Theoretischer Informatik (insbesondere Berechenbarkeit, Komplexität, Formale Sprache, Formale Semantik und Formale Modellierung).
    • Maximal 9 LP in Theoretischer Informatik können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Bewerbung/Einschreibung

  • Deutsche Studieninteressierte von der Universität Rostock müssen sich im Studierendensekretariat der Universität Rostock in diesen Studiengang umschreiben lassen
  • Deutscher Studieninteressierte von anderen Universitäten müssen sich bei der Universität Rostock online in diesen Studiengang einschreiben
  • Internationale Studieninteressierte müssen: 
    • sich über UniAssist bewerben
    • nach Erhalt des Zulassungsbescheids → sich dann an der Universität Rostock in den Studiengang einschreiben

Vertiefungsrichtungen

  • Die Entscheidung für eine der Vertiefungsrichtungen ist mit der Anmeldung zur Masterarbeit dem Studienbüro verbindlich schriftlich anzuzeigen: 
    • Informationssysteme
    • Komplexe Systeme

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF

  • Promotion zum Dr.-Ing.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 16.03.2020 bis: 30.09.2028

Kontakt

Studienordnung

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

M.Sc. Computer Science International

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 1. Änderungssatzung (2021)Nicht amtliche Lesefassung
                                                           → Nicht amtliche englische Lesefassung

Neufassung (2019)

Bitte beachten Sie, dass die SPSO in der deutschsprachigen Fassung das rechtlich bindende Dokument ist. Die nichtamtliche englische Lesefassung dient zum besseren Verständnis für englischsprachige Studierende.


Modulbeschreibungen


Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Starthilfe – Unterstützung beim Studienstart

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik - Datensätze eingefügt

Studienfachberatung Computer Science International

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Computer Science International

Anita Björk-Pagel
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 006
Tel.: (0381) 498 7004
csi.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Computer Science International (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Computer Science International

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de

Studienablaufpläne

Vertiefung Informationssysteme

Vertiefung Informationssysteme – Studienbeginn im Wintersemester

Vertiefung Informationssysteme – Studienbeginn im Sommersemester


Vertiefung Komplexe Systeme

Vertiefung Komplexe Systeme – Studienbeginn im Wintersemester

Vertiefung Komplexe Systeme – Studienbeginn im Sommersemester

Modulübersicht

Der Masterstudiengang Computer Science International umfasst vier Semester. Die ersten drei Semester erweitern die theoretischen Grundlagen und erlauben die Vertiefung in den zur Wahl stehenden Spezialiserungsrichtungen. Im anschließenden vierten Semester wird die Master-Arbeit verfasst.

Der Masterstudiengang Informatik gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

Im Pflichtbereich sind vier Module im Umfang von 54 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 54 Leistungspunkten und im Wahlbereich sind Module im Umfang von 12 Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung. Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erwerben.

Der Masterstudiengang Computer Science International kann in einer der beiden Vertiefungsrichtungen

  • Informationssysteme oder
  • Komplexe Systeme

studiert werden. Die Entscheidung für eine der Vertiefungsrichtungen ist mit der Anmeldung zur Masterarbeit dem Studienbüro verbindlich schriftlich anzuzeigen. Nur bis zu diesem Zeitpunkt ist die Änderung einer früheren Anzeige möglich.

In der Vertiefung Informationssysteme stehen der Entwurf von Software, Algorithmen und Datenstrukturen für Informationssysteme, Techniken zur effizienten Analyse großer Datenmengen sowie angrenzende Themenbereiche im Fokus. Die Vertiefung umfasst Themen aus dem Bereich Datenbanken wie das Verwalten, das Wiederauffinden und die Analyse großer Datenmengen sowie moderne Big Data-Verfahren und Data Mining, die komplexe Modelle und große Datenbestände kombinieren und gemeinsam analysieren. Des Weiteren werden die Nachvollziehbarkeit von Prozessen und Ergebnissen sowie der Schutz der Privatsphäre thematisiert. Zu dieser Vertiefung gehören auch Themen der Softwaretechnik, wie nutzerorientierter Entwurf, Human Computer Interfaces und Software-Entwicklungsmethoden, sowie Grundlagen des maschinellen Lernens (oder allgemeiner der künstlichen Intelligenz), der interaktiven visuellen Analyse und der Entwicklung und Nutzung von Simulationsmodellen. Studierende lernen, einschlägige Techniken, Methoden und Vorgehensweisen sachgerecht zu verwenden, zu analysieren, weiterzuentwickeln und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft einzuschätzen.

Die Vertiefung Komplexe Systeme behandelt Architekturen, Modelle, Methoden, Algorithmen und Werkzeuge für IT-Systeme, die aufgrund ihrer Größe und Komplexität ein systematisches Vorgehen bei Entwurf, Implementierung und Betrieb erfordern, sowie angrenzende Themenbereiche. Die Komplexität dieser Systeme resultiert aus der Verteilung und der Vielzahl der interagierenden Komponenten sowie aus ihrer Heterogenität und ihren vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten. Die Vertiefung umfasst Themen aus den Bereichen Modellierungs-, Analyse- und Simulationstechniken für den Entwurf und die Evaluation komplexer Systeme sowie Verifikationstechniken für den Nachweis wichtiger Systemeigenschaften (wie z.B. Korrektheit). Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Systeme leistungsfähig, sicher und zuverlässig arbeiten, behandelt die Vertiefung auch Methoden der Selbstorganisation, Sicherheits- und Fehlertoleranzmechanismen, kryptografische und verteilte Algorithmen sowie Technologien in den Bereichen Middleware und World Wide Web. Studierende lernen, einschlägige Techniken, Methoden und Vorgehensweisen sachgerecht zu verwenden, zu analysieren, weiterzuentwickeln und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft einzuschätzen.

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter Lehrveranstaltungen.

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

In jedem Semester werden Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten für jeden Wahlpflichtbereich angeboten. Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche und neue Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch durch die Geschäftsstelle der Informatikinstitute ortsüblich bekannt gegeben. 

Bei weniger als drei Einschreibungen in ein Wahlpflichtmodul im jeweiligen Semester kann die Dozentin/der Dozent entscheiden, das Wahlpflichtmodul nicht anzubieten. In diesem Fall haben die Studierenden, die ein solches Wahlpflichtmodul gewählt haben, sich alternativ für ein anderes Wahlpflichtmodul mit ausreichender Belegung zu entscheiden. Ferner kann die Zulassung zu einzelnen Modulen im Wahlpflichtbereich aus kapazitären Gründen durch den Prüfungsausschuss beschränkt werden. Werden einzelne Studierende in diesem Fall nicht für das gewählte Wahlpflichtmodul zugelassen, haben sich die Studierenden alternativ für ein anderes Wahlpflichtmodul mit ausreichender Kapazität zu entscheiden.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.

Natürlich steht es den Studierenden frei, auch darüber hinaus zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen der Universität Rostock zu besuchen und sich dies ggf. anrechnen und/oder auf ihrem Master-Zeugnis anerkennen zu lassen. Die Universität Rostock bietet hierzu mit ihrem breiten Fächerspektrum zahlreiche interessante Möglichkeiten.


Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Jedes Semester

  • Neueste Entwicklungen in der Informatik
  • Projekt Master Computer Science International
  • Masterarbeit Computer Science International

Wintersemester

  • Forschungsthemen der Informatik

Pflichtmodul Vertiefung Informationssysteme

Jedes Semester

  • Gebietsseminar Informationssysteme

Pflichtmodul Vertiefung Komplexe Systeme

Jedes Semester

  • Gebietsseminar Komplexe Systeme

Wahlpflichtbereich Vertiefung

Der Wahlpflichtbereich „Vertiefung“ dient dem Erwerb vertiefter und vernetzter Kompetenzen in dem durch die Vertiefungsrichtung umrissenen Gebiet. Durch das Studieren von vier Modulen der Vertiefungsrichtung erwerben Studierende einen umfassenden Einblick in die gewählte Vertiefungsrichtung und werden in die Lage versetzt, Kenntnisse, Methoden und Kompetenzen zwischen verwandten Fächern innerhalb der Vertiefungsrichtung zu transferieren. Gewählt werden können die englischsprachigen Module des Wahlpflichtkatalogs der gewählten Vertiefungsrichtung. Beim Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache auf mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind zusätzlich die deutschsprachigen Module wählbar. 

Es sind Module im Umfang von 24 LP aus einem der beiden folgenden Kattaloge im Wahlpflichtbereich Vertiefung zu wählen.

   

Wahlpflichtbereich Vertiefung – Vertiefung Informationssysteme

In diesem Wahlpflichtbereich sind bei Wahl dieser Vertiefung Module im Umfang von 24 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen.
   

..:: Module in englischer Sprache

Jedes Semester

  • Aktuelle Themen der Wirtschaftsinformatik (Beginn, Dauer zwei Semester)

Wintersemester

  • Computer Vision
  • Datengetriebene Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Kognitive Systeme (Angebot unregelmäßig)
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Schließen unter Unsicherheit (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Anforderungsanalyse (Angebot unregelmäßig)
  • Anwendungen der Unternehmensmodellierung
  • Big Data Processing (Angebot unregelmäßig)
  • Data Warehouses, Business Intelligence und Data Mining
  • Intelligent Information Systems: Advanced Artificial Intelligence (Angebot unregelmäßig)

..:: Module in deutscher Sprache

Wintersemester

  • Digitale Bibliotheken und Multimedia-Information-Retrieval (Angebot unregelmäßig)
  • Grundlagen der Datenbankforschung (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligente Informationssysteme: Grundlagen des maschinellen Lernens (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • Theorie relationaler Datenbanken (Angebot unregelmäßig)
  • Web 2.0 (Angebot unregelmäßig)

Wahlpflichtbereich Vertiefung – Vertiefung Komplexe Systeme

In diesem Wahlpflichtbereich sind bei Wahl dieser Vertiefung Module im Umfang von 24 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen.

   

..:: Module in englischer Sprache

Wintersemester

  • Cloud Computing (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerksicherheit (Angebot unregelmäßig)
  • Selected Topics in Embedded Systems Design
  • Systembiologie

Sommersemester

  • Cybersecurity (Angebot unregelmäßig)
  • Event-Driven Architectures (Angebot unregelmäßig)
  • Hardware/Software Co-Design
  • Modelle für Geschäftsprozesse und Services

..:: Module in deutscher Sprache

Wintersemester

  • Algorithmen, Komplexität und Kryptographie (Angebot unregelmäßig)
  • Computergestützte Verifikation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte Algorithmen (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Graphen- und Hypergraphenmodelle (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerkprotokolle und Dienste im Internet (Angebot unregelmäßig)
  • Parallele und verteilte Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte eingebettete Systeme

Wahlpflichtbereich Komplement

Der Wahlpflichtbereich „Komplement“ dient dem Erwerb exemplarischer Kompetenzen in dem nicht als Vertiefungsrichtung gewählten Bereich der Informatik. Dadurch erwerben Studierende die notwendigen Kompetenzen, um Entwicklungen im gesamten Gebiet der Informatik einordnen und bewerten zu können. Neben den in Anlage 1 der SPSO aufgezählten englischsprachigen Wahlpflichtmodulen der nicht gewählten Vertiefungs-richtung können beim Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache auf mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens außerdem die deutschsprachigen Module der nicht gewählten Vertiefungsrichtung gewählt werden.

Es sind Module im Umfang von 12 LP aus dem Katalog Wahlpflichtbereich Komplement der gewählten Spezialisierungsrichtung zu wählen.

   

Wahlpflichtbereich Komplement – Vertiefung Informationssysteme

In diesem Wahlpflichtbereich sind bei Wahl dieser Vertiefung Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen.
   

..:: Module in englischer Sprache

Wintersemester

  • Cloud Computing (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerksicherheit (Angebot unregelmäßig)
  • Selected Topics in Embedded Systems Design
  • Systembiologie

Sommersemester

  • Cybersecurity (Angebot unregelmäßig)
  • Event-Driven Architectures (Angebot unregelmäßig)
  • Hardware/Software Co-Design
  • Modelle für Geschäftsprozesse und Services

..:: Module in deutscher Sprache

Wintersemester

  • Algorithmen, Komplexität und Kryptographie (Angebot unregelmäßig)
  • Computergestützte Verifikation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte Algorithmen (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Graphen- und Hypergraphenmodelle (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerkprotokolle und Dienste im Internet (Angebot unregelmäßig)
  • Parallele und verteilte Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte eingebettete Systeme

Wahlpflichtbereich Komplement – Vertiefung Komplexe Systeme

In diesem Wahlpflichtbereich sind bei Wahl dieser Vertiefung Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen.

   

..:: Module in englischer Sprache

Jedes Semester

  • Aktuelle Themen der Wirtschaftsinformatik (Beginn, Dauer zwei Semester)

Wintersemester

  • Computer Vision
  • Datengetriebene Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Kognitive Systeme (Angebot unregelmäßig)
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Schließen unter Unsicherheit (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Anforderungsanalyse (Angebot unregelmäßig)
  • Anwendungen der Unternehmensmodellierung
  • Big Data Processing (Angebot unregelmäßig)
  • Data Warehouses, Business Intelligence und Data Mining
  • Intelligent Information Systems: Advanced Artificial Intelligence (Angebot unregelmäßig)

..:: Module in deutscher Sprache

Wintersemester

  • Digitale Bibliotheken und Multimedia-Information-Retrieval (Angebot unregelmäßig)
  • Grundlagen der Datenbankforschung (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligente Informationssysteme: Grundlagen des maschinellen Lernens (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • Theorie relationaler Datenbanken (Angebot unregelmäßig)
  • Web 2.0 (Angebot unregelmäßig)

Wahlpflichtbereich Individuelle Spezialisierung

Der Wahlpflichtbereich „Individuelle Spezialisierung“ dient dem Erwerb weiterer Kompetenzen, die der Vorbereitung auf ein individuell bestimmtes Berufsfeld der Informatik sowie für fachbezogene Tätigkeiten im öffentlichen Dienst dienen. Belegt werden können alle nicht bereits für eine der beiden Vertiefungsrichtungen gewählten Wahlpflichtmodule dieses Studiengangs und des Masterstudiengangs Informatik sowie Module mit Informatikbezug aus den Masterstudiengängen Wirtschaftsinformatik und Visual Computing der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock, vorausgesetzt, es können die erforderlichen sprachlichen und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen für das Modul nachgewiesen werden.

In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 12 LP aus dem Wahlpflichtbereich Individuelle Spezialisierung aus der gewählten Vertiefungsrichtung zu wählen.

   

Wahlpflichtbereich Individuelle Spezialisierung – Vertiefung Informationssysteme

In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 12 LP aus den Wahlpflichtbereichen Vertiefung Informationssysteme und Komplement der Vertiefung Informationssysteme zu wählen, die zuvor noch nicht gewählt wurden.

   

Wahlpflichtbereich Individuelle Spezialisierung – Vertiefung Komplexe Systeme

In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 12 LP aus den Wahlpflichtbereichen Vertiefung Komplexe Systeme und Komplement in der Vertiefung Komplexe Systeme zu wählen, die zuvor noch nicht gewählt wurden.

   


Nichttechnischer Wahlbereich

Der nicht-technische Wahlbereich im Umfang von 12 Leistungspunkten dient vor allem dem Erwerb oder der Verbesserung der Sprachkenntnisse der Studierenden in Deutsch und Englisch sowie nachrangig dem Erwerb von Soft Skills. Die belegten Module sollen sprachliche, außerfachliche und soziale Kompetenzen sowie die Selbstkompetenz der Studierenden verbessern. Zu den möglichen Themenbereichen gehören zum Beispiel Unternehmensgründung, Zeitmanagement, Mentoring, Führungsaufgaben, Präsentationstechniken, gesellschaftliche Auswirkungen der Informatik oder auch Didaktik der Informatik. Durch den Erwerb oder die Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse sollen die Studierenden auf eine spätere Tätigkeit in den vorwiegend kleinen und mittleren Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns vorbereitet werden und sich darüber hinaus auch im alltäglichen Leben besser zurechtfinden. Daher müssen die Studierenden nach einem Einstufungstest am Sprachenzentrum der Universität Rostock vorrangig Deutschkurse im Umfang von 12 Leistungspunkten belegen. Studierende, die nachweislich keinen Platz für einen Deutschkurs beim Sprachenzentrum bekommen haben, dürfen stattdessen beim Sprachenzentrum geeignete Englischkurse oder eines der anderen Module aus dem nicht-technischen Wahlbereich belegen. Studierende, die bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen können, dürfen anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlmodule unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des Wahlbereiches und in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen, auch andere Module des Sprachenzentrums, Module aus dem nicht-technischen Angebot der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik oder Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen wählen und sich anerkennen lassen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

   

Nichttechnischer Wahlbereich – Vertiefung Informationssysteme

Es sind Module im Umfang von 12 LP aus dem folgenden Katalog zu wählen.

Für die Module des Sprachenzentrums gelten die Bestimmungen aus ihren jeweiligen Prüfungsordnungen.

Jedes Semester

  • Deutsch A1.1 GER
  • Deutsch A1.2 GER
  • Deutsch A2.1 GER
  • Deutsch A2.2 GER
  • Deutsch B1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER
  • Mentoringprogramm Informatik (International)

Wintersemester

  • Deutsch B1.2 GER

Sommersemester

  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER
  • Interkulturelle Kommunikation für die Wirtschaft C1.2 GER

Nichttechnischer Wahlbereich – Vertiefung Komplexe Systeme

Es sind Module im Umfang von 12 LP aus dem folgenden Katalog zu wählen.

Für die Module des Sprachenzentrums gelten die Bestimmungen aus ihren jeweiligen Prüfungsordnungen.

Jedes Semester

  • Deutsch A1.1 GER
  • Deutsch A1.2 GER
  • Deutsch A2.1 GER
  • Deutsch A2.2 GER
  • Deutsch B1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER
  • Mentoringprogramm Informatik (International)

Wintersemester

  • Deutsch B1.2 GER

Sommersemester

  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER
  • Interkulturelle Kommunikation für die Wirtschaft C1.2 GER
  • Individuelles Wissensmanagement (Angebot unregelmäßig)
Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Eine sachgerechte und insbesondere die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglichende zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem als Anlage 1 der SPSO beigefügten Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen.

Der Prüfungs- und Studienplan bildet die Grundlage für die jeweiligen Semesterstudienpläne, die den Studierenden ortsüblich zur Verfügung gestellt werden.
Dabei gewährleisten die zeitliche Abfolge und die inhaltliche Abstimmung der Lehrveranstaltungen, dass die Studierenden die jeweiligen Studienziele erreichen können. Es bestehen ausreichende Möglichkeiten für eine individuelle Studiengestaltung.

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten sowie den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.

Die Studierenden werden zu Beginn jeden Semesters über die geplanten Lehrangebote der Wahlpflichtmodule des laufenden und des folgenden Semesters informiert. Ausführliche Modulbeschreibungen werden ortsüblich veröffentlicht.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Es werden folgende Formen von Lehrveranstaltungen angeboten:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzu-tragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung bearbeiten die Studierenden in der Regel vorgegebene Aufgaben. Sie erlangen oder ver-tiefen Kenntnisse sowie fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten und wenden diese an. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren For-men (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vor-gegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Zum Erreichen der Studienziele ist neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium erforderlich.

Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, besteht in Seminaren und Praktika eine Anwesenheitspflicht gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO).
Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) gemäß § 14 ist Bestandteil der Masterprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

    schriftliche Prüfungsleistungen

    • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte. Ergänzend zum Bericht/zur Dokumentation kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
    • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
    • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen dabei nachwei-sen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
    • Klausur: In einer Klausur müssen die Kandidatinnen und Kandidaten unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit oh-ne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
    • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

    mündliche Prüfungsleistungen

    • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
    • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
    • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

    praktische Prüfungsleistungen

    • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Kompetenzen zur Ausführung be-ruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstleri-sche Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
    • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden. 

    E-Prüfungen

    • Klausuren und andere geeignete fachspezifische Prüfungsformen können auch computergestützt als E-Prüfungen durchgeführt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf die E-Prüfungsform hinzuweisen. Ihnen ist vor der Prüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Näheres zur jeweiligen E-Prüfung ist in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zu regeln. 

    In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

    Prüfungsvorleistungen können sein:

    • Anwesenheitspflicht gemäß § 8 der SPSO
    • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbstständig Projektaufgaben (zum Beispiel Programmieraufgaben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Sourcecode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen die Studierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können.

    Die konkreten Prüfungsvorleistungen sind der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan aus der SPSO zu entnehmen.

    Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten, wobei die Mindestdauer von 20 Minuten einzuhalten ist.

    Hausarbeiten können auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

    Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende. Abweichend können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten vorlesungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

    Individuelles Teilzeitstudium (optional)

    Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann.

    In dem Antrag ist anzugeben, welche der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

    Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

    Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in §§ 9 und 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

    Jede Studierende/Jeder Studierende kann die Regelung nach maximal zwei Mal in Anspruch nehmen. 

    Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann der Prüfungsausschuss die Zahl der Teilzeitstudierenden pro Semester begrenzen, aber nicht auf weniger als auf 5 % der Studierenden des Semesters. Übersteigt die Nachfrage diese Zahl, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Bedeutung der von den Studierenden vorgebrachten Gründen.

    Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

    Der universitäre Master-Abschluss auf dem Gebiet der Informatik qualifiziert Sie für akademische und industrielle Berufsfelder der Informatik sowie für fachbezogene Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bietet Ihnen beste Möglichkeiten, eine leitende oder forschende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland und weltweit zu übernehmen. 

    Typische Berufsfelder von Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs sind akademische Forschung und Lehre, Forschungs-, Entwicklungs-, Projektierungs-, Vertriebs-, Inbetriebnahme- und Serviceabteilungen von Industrieunternehmen der Informatik oder informatikbezogenen Abteilungen in Unternehmen anderer Branchen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsabteilungen von Forschungseinrichtungen, Behörden und Verbänden.

    Der stetig wachsende Bedarf an Informatik-Ingenieurinnen und Informatik-Ingenieuren eröffnet Ihnen Zukunftsperspektiven mit guten Jobangeboten und hervorragende Entwicklungschancen.

    Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

    Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.