Master Wirtschaftsinformatik (WIN M.Sc.) (Immatrikulation von WS 2021/2022 bis SS 2024)

Diese Webseite enthält Informationen für Studierende nach einer älteren SPSO.

➜ Nach dieser SPSO können Sie längstens bis zum 30. September 2027 studieren. Danach ist zur Fortsetzung des Studiums der Übergang in die aktuell gültige SPSO erforderlich.

Auslaufender Studiengang:

➜ keine Neuimmatrikulation | ➜ studierbar längstens bis zum 30. September 2027

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2021 finden Sie auf dieser Seite.

Diese Seite enthält Informationen für Studierende, die vom Wintersemester 2021/2022 bis einschließlich Sommersemster 2024 in diesen Studiengang immatrikuliert wurden.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang waren vom Wintersemester 2021/2022 bis zum Sommersemester 2024 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2018 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Nach diesen Ordnungen kann längstens bis zum  30. September 2027 studiert werden. Für eine Fortsetzung des Studiums über diesen Zeitpunkt hinaus muss ein Übergang in die aktuell gültige SPSO erfolgen.

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.
  • Aktuell ausgesetzt: Double-Degree-Abschluss der Universität Rostock und der National Research University of IT, Mechanics and Optics (ITMO) St. Petersburg, Russland, möglich

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
  • Das Studium ist grundsätzlich in Deutsch möglich.

Regelstudienzeit

  • 3 Semester / 90 Leistungspunkte (ohne Double Degree)
  • Aktuell ausgesetzt: 4 Semester / 120 Leistungspunkte (mit Double Degree)

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.) (ohne Double Degree)
  • Aktuell ausgesetzt: mit Double Degree nur zum Wintersemester (01.10.) möglich

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Wirtschaftswissenschaften

Formale Voraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Wirtschaftsinformatik, Informatik oder gleichwertiger Abschluss:
    • Bachelor mit mindestens 180 LP; bei weniger als 210 LP müssen die fehlenden 30 LP bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgeholt werden.
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau C1)
  • Muttersprache Englisch oder Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Niveau B2)
  • Nachweis von mindestens 30 Leistungspunkten (LP) in Betriebswirtschaftslehre und mindestens 15 LP in Mathematik.
    • Maximal 6 LP in Betriebswirtschaftslehre und maximal 6 LP in Mathematik können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF

  • Promotion zum Dr.-Ing. oder zum Dr. rer. pol.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 01.07.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

Studienordnung

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

M.Sc. Wirtschaftsinformatik

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 2. Änderungssatzung (2024)Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2018)
   ► 1. Änderungssatzung (2021)



Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Wirtschaftsinformatik Master

Prof. Dr. rer. pol. Michael Fellmann
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7440
michael.fellmann(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Wirtschaftsinformatik

Rena Daubner
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 005
Tel.: (0381) 498 7005
win.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik (Vorsitz)

Prof. Dr. rer. pol. Michael Fellmann
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7440
michael.fellmann(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Wirtschaftsinformatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Studienablaufpläne

Studienablauf bei Studienbeginn im Wintersemester

   

Studienablauf bei Studienbeginn im Wintersemester im Double-Degree-Programm

Hinweis: Das Double-Degree-Programm ist aktuell ausgesetzt.

Studienablauf bei Studienbeginn im Sommersemester

Modulübersicht

Der Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik schließt konsekutiv an das Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik an und umfasst ohne Double-Degree-Programm drei Semester.

Die ersten beiden Semester erweitern die theoretischen Grundlagen und erlauben die individuelle Vertiefung in den zur Wahl stehenden Lehrangeboten. Im anschließenden dritten Semester wird die Master-Arbeit verfasst.

Der Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule.

Im Pflichtbereich sind sieben Module im Umfang von 66 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 24 Leistungspunkten aus den Wahlpflichtkatalogen 1, 2 und 3 zu studieren. Unter Beachtung der Semesterlage sind Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens sechs Leistungspunkten aus den Katalogen 1 und 2 zu wählen. Im Wahlpflichtkatalog 3 darf maximal ein Modul unbenotet sein. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.

Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 90 Leistungspunkte zu erwerben.

Der Wahlpflichtbereich 1 Betriebswirtschaftslehre dient der Vertiefung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse zum Erfassen theoretischer Zusammenhänge auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre oder dem Erwerben spezifischer Fähigkeiten in der Betriebswirtschaftslehre über das Bachelor-Niveau hinaus.

Der Wahlpflichtbereich 2 Informatik dient der Vertiefung von Informatik-Kenntnissen zum Erfassen theoretischer Zusammenhänge auf dem Gebiet der Informatik oder dem Erwerben spezifischer Fähigkeiten in der Informatik über das Bachelor-Niveau hinaus.

Der Wahlpflichtbereich 3 Methoden und Anwendung dient dem Erwerb ergänzender Qualifikationen, die den in § 3 Absatz 2 genannten Zielen des Studiums zuträglich sind, und die über das Methodenspektrums in den Wahlpflichtbereichen 1 + 2 hinausgehen. Insbesondere sollen hier methodische und technologische Kompetenzen der technologieorientierten Wirtschaft, die Informatik- oder Wirtschaftsinformatik-Lösungen einsetzt, methodische und kommunikative Kompetenzen zur Erfüllung von Leitungsaufgaben, Kompetenzen zur Unterstützung eigener Existenzgründung sowie methodische Qualifikationen aus anderen Wissenschaftsbereichen erworben und trainiert werden.

Eine sachgerechte und insbesondere die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglichende zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen. Der Prüfungs- und Studienplan bildet die Grundlage für die jeweiligen Semesterstudienpläne, die den Studierenden ortsüblich zur Verfügung gestellt werden. Dabei gewährleisten die zeitliche Abfolge und die inhaltliche Abstimmung der Lehrveranstaltungen, dass die Studierenden die jeweiligen Studienziele erreichen können. Es bestehen ausreichende Möglichkeiten für eine individuelle Studiengestaltung.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Neben den in Anlage 1 der SPSO aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch die Geschäftsstelle der Informatikinstitute ortsüblich bekannt gegeben. 

Aktuell ausgesetzt: Bei Studium des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik im Double-Degree-Programm umfasst der Studiengang vier Semester. Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester (01.10.) möglich. Im zweiten und dritten Semester erfolgt das Studium obligatorisch im Ausland an der National Research University of Information Technology, Mechanics and Optics (ITMO) in St. Petersburg, Russland.

Aktuell ausgesetzt: Für den Master-Abschluss beider Universitäten sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erwerben.

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter Lehrveranstaltungen.

Für folgende Module, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gelten gemäß § 7 Absatz 3 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind:

  • Betriebswirtschaftslehre der Banken (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Arbeits-, Personal- und Organisationspsychologie (M.Sc. M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Besteuerung und Finanzierung (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Unternehmensrechnung und Controlling (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Tourismusmanagement (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Dienstleistungsmarketing (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Handelsmarketing (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Personalmanagement in Dienstleistungsunternehmen (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Risikomanagement (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Wirtschaftsprüfung und Beratung (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Nationale und Internationale Konzernbesteuerung (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Forschungsansätze und -methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • IFRS-Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Aktuelle Herausforderungen in Rechnungswesen und Controlling (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Customer Relationship Management (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Methoden der Dienstleistungsforschung (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Prozessinnovation in Dienstleistungsunternehmen (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Prozessmanagement in Dienstleistungsunternehmen (M.Sc. Dienstleistungsmanagement)
  • Anlagenwirtschaft (M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen)
  • Qualitätsmanagement (M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen)
  • Supply Chain Management (M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen)

Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflichtmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflichtbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/ Master) anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.


Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Pflichtmodule ohne Double Degree

Jedes Semester

  • Methoden der Wirtschaftsinformatik-Forschung (Beginn, Dauer zwei Semester)
  • Masterarbeit Wirtschaftsinformatik

Wintersemester

  • Integrierter Elektronischer Geschäftsverkehr
  • Wissensmanagement und Repräsentation

Sommersemester

  • Anwendungen der Unternehmensmodellierung
  • Data Warehouses, Business Intelligence und Data Mining
  • Modelle für Geschäftsprozesse und Services

Pflichtmodule im Double-Degree-Programm

Hinweis: Das Double-Degree-Programm ist derzeit ausgesetzt.

Jedes Semester

  • Methoden der Wirtschaftsinformatik-Forschung
  • Masterarbeit Wirtschaftsinformatik

Wintersemester

  • Integrierter Elektronischer Geschäftsverkehr
  • Wissensmanagement und Repräsentation

Wahlpflichtbereich

Es sind Module im Umfang von 24 LP (bzw. 12 LP bei Wahl des Double-Degree-Programms) aus den folgenden Katalogen zu wählen.

Wahlpflichtkatalog 1 – Betriebswirtschaftslehre

Unter Beachtung der Semesterlage sind Module im Umfang von mindestens 6 LP aus folgendem Katalog zu wählen.

Wintersemester

  • Betriebswirtschaftslehre der Banken
  • Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Besteuerung und Finanzierung
  • Dienstleistungsmarketing
  • Personalmanagement in Dienstleistungsunternehmen (Beginn im Wintersemester, Dauer zwei Semester)
  • Aktuelle Herausforderungen in Rechnungswesen und Controlling
  • Customer Relationship Management

Sommersemester

  • Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Arbeits-, Personal- und Organisationspsychologie
  • Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmen: Unternehmensrechnung und Controlling
  • Tourismusmanagement
  • Handelsmarketing
  • Risikomanagement (Beginn im Sommersemester, Dauer zwei Semester)
  • Wirtschaftsprüfung und Beratung
  • Nationale und Internationale Konzernbesteuerung
  • IFRS-Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss

Wahlpflichtkatalog 2 – Informatik

Unter Beachtung der Semesterlage sind Module im Umfang von mindestens 6 LP aus folgendem Katalog zu wählen (für weitere Informationen Link zu den Informatikinstituten).

Wintersemester

  • Algorithmen, Komplexität und Kryptographie (Angebot unregelmäßig)
  • Cloud Computing (Angebot unregelmäßig)
  • Computer Vision
  • Computergestützte Verifikation (Angebot unregelmäßig)
  • Datengetriebene Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Digitale Bibliotheken und Multimedia-Information-Retrieval (Angebot unregelmäßig)
  • Grundlagen der Datenbankforschung (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligente Informationssysteme: Grundlagen des maschinellen Lernens (Angebot unregelmäßig)
  • Kognitive Systeme (Angebot unregelmäßig)
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerksicherheit (Angebot unregelmäßig)
  • Schließen unter Unsicherheit (Angebot unregelmäßig)
  • Systembiologie
  • Verteilte Algorithmen (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Big Data Processing (Angebot unregelmäßig)
  • Cybersecurity (Angebot unregelmäßig)
  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • Event-Driven Architectures (Angebot unregelmäßig)
  • Graphen- und Hypergraphenmodelle (Angebot unregelmäßig)
  • Hardware/Software Co-Design
  • Intelligent Information Systems: Advanced Artificial Intelligence (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerkprotokolle und Dienste im Internet (Angebot unregelmäßig)
  • Parallele und verteilte Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Theorie relationaler Datenbanken (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte eingebettete Systeme
  • Web 2.0 (Angebot unregelmäßig)

Wahlpflichtkatalog 3

Es darf maximal ein Modul unbenotet sein.

Jedes Semester

  • Aktuelle Themen der Wirtschaftsinformatik (Beginn, Dauer zwei Semester)

Wintersemester

  • Soziale Wirkungen von Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Mentoringprogramm Informatik
  • Methoden der Dienstleistungsforschung
  • Forschungsansätze und -methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Anlagenwirtschaft
  • Qualitätsmanagement
  • Supply Chain Management

Sommersemester

  • Prozessinnovation in Dienstleistungsunternehmen

Angebot unregelmäßig

  • Praxis der Wirtschaftsinformatik
Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben.
Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten sowie den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan.
Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen, z.B. einem Seminar, einer praktischen Übung oder einem Journal-Club, in deren Rahmen sich die Studie-rende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als Prüfungsvorleistung regelmäßig an Übungen teilzunehmen.

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO).
Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelorprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.
  • Prüfungspraktikum: Prüfungsleistungen in den Physikalischen Praktika können in Form eines Prüfungspraktikums erbracht werden. Prüfungspraktika umfassen die selbstständige Bearbeitung eines Praktikumsexperiments und die Anfertigung eines schriftlichen Protokolls. Die Dauer beträgt mindestens 120 Minuten und höchstens 180 Minuten.

In einem Modul können Prüfungsvorleistungen nach § 7 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) bestimmt werden.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Anwesenheitspflicht gemäß § 7a
  • Übungsaufgaben
  • Referate/Präsentationen
  • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbständig Projektaufgaben (z. B. Programmieraufgaben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Sourcecode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen die Studierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können.

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (Anlage 1) zu entnehmen.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Präsentationen veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden. Das Studienbüro ist in diesem Fall rechtzeitig zu informieren.

Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss schriftlich beim Studienbüro erfolgen.

Im Falle des letzten Prüfungsversuches entscheidet die Prüferin/der Prüfer, ob abweichend von der im Modulhandbuch festgelegten Prüfungsform eine mündliche Prüfung durchgeführt werden soll. Diese Auswahl ist für alle Studierende eines Semesters einheitlich vorzunehmen.

Im Falle der Änderung einer Modulbeschreibung sind Wiederholungsprüfungen jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland und Anfertigung von schriftlichen Abschlussarbeiten im Ausland (optional)

Der Masterstudiengang eröffnet den Studierenden ab dem 2. Fachsemester alternativ zum Prüfungs- und Studienplan die Möglichkeit freiwillig ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten und die Studierende/der Studierende sucht in der Regel im Verlauf des Vorsemesters Kontakt zu der Fachstudienberatung, zum Prüfungsausschuss und zusätzlich zum Rostock International House der Universität Rostock.

Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierenden selbstständig zu organisieren und zu finanzieren.

Dieser Studienaufenthalt im Ausland kann nach Maßgabe von § 4 Absatz 8 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.

Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung / ein Learning Agreement ab.

Die Fakultät unterstützt die Anfertigung von Masterarbeiten im Ausland, unter der Doppelbetreuung eines/einer Rostocker und eines/einer ausländischen Professors/Professorin. Die Doppelbetreuung bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

Individuelles Teilzeitstudium (optional)

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. 

In dem Antrag ist anzugeben, welcher der vorgesehenen Module oder. Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 10 und § 17 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen.

Doppelabschluss (Double Degree) (optional) ... Das Double-Degree-Programm ist aktuell ausgesetzt. ...

Die Universität Rostock und die National Research University of Information Technology, Mechanics and Optics (St. Petersburg, Russland) haben ein Studienprogramm über die Verleihung eines so genannten Double-Degrees (Doppelabschlusses) vereinbart.

Hinweis: Das Double-Degree-Programm ist aktuell ausgesetzt.

Bei einer Regelstudienzeit von vier Semestern sind 120 Leistungspunkte zu erwerben. Im Pflichtbereich sind vier Module im Umfang von 48 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind aus den Wahlpflichtkatalogen 1 und 2 Module im Umfang von jeweils 6 Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussarbeit. Das Studienprogramm sieht für Rostocker Studierende, die ihr Studium in einem Wintersemester begonnen haben, im zweiten und dritten Fachsemester einen obligatorischen Auslandsaufenthalt in St. Peterburg vor. Es gilt der entsprechende Prüfungs- und Studienplan in Anlage 1.

Für den gleichzeitigen Erwerb des Doppelabschlusses müssen die Studierenden die Anforderungen erfüllen, wie sie sich aus der gültigen Fassung des Doppelabschlussabkommens der beiden Universitäten ergeben. Die Studiendekanin/der Studiendekan und die Studienfachkoordinatorin/der Studienfachkoordinator für die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik stehen für detaillierte Auskünfte zur Verfügung. Ergänzend gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

Nach bestandener Abschlussprüfung verleiht die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock den Hochschulgrad Master of Science (M.Sc.), die National Research University of Information Technology, Mechanics and Optics, St. Petersburg, verleiht den Hochschulgrad Master in Applied Informatics. Die beiden Hochschulgrade können jeweils für sich geführt werden. Sollen beide Grade zusammen geführt werden, so sind sie durch Schrägstrich zu verbinden. Dies gilt ebenfalls für die abgekürzte Form.

Den Studierenden wird durch die Partner unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen der Partner ein Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung, eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades und ein englischsprachiges Diploma Supplement ausgestellt. Das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement der Partner sind jeweils in der Weise zu verbinden, das deutlich wird, dass es sich um die Bewertung und den Abschluss nur eines Studienganges handelt. Die Ausgabe soll in der Regel an der Universität stattfinden, an der die Erstimmatrikulation erfolgte.

Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Der universitäre Master-Abschluss auf dem Gebiet der Wirtschaftsinformatik bietet Ihnen beste Möglichkeiten, eine leitende oder forschende wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland und weltweit zu übernehmen.

Mit einem universitären Master-Abschluss in Wirtschaftsinformatik sind Sie optimal vorbereitet für:

  • Führungspositionen in der technologieorientierten Wirtschaft, wie z.B. im Management von Unternehmen im Bereich Informatik und Elektrotechnik
  • Leitungsaufgaben in IT-Abteilungen von Wirtschaft und Verwaltung
  • eigene Existenzgründung oder Antreten einer Unternehmensnachfolge
  • eine weiterführende akademische Qualifikation, wie beispielsweise die Promotion
Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion. Dies kann erfahrungsgemäß sowohl auf dem Gebiet der Informatik und als in den Wirtschaftswissenschaften erfolgen.

   

Double Degree Programm mit St. Petersburg ausgesetzt (18.03.2022)

Aufgrund des aktuellen Krieges zwischen Russland und der Ukraine und den daraus folgenden Sanktionen wurde auch das Double Degree Programm ausgesetzt. Dies bedeutet, dass ab dem Sommersemester 2022 keine Studierenden aus St. Petersburg in Rostock eingeschrieben werden, keine Abschlüsse an russische Studierende vergeben werden und auch keine Rostocker Studierenden nach St. Petersburg gehen werden.

Seit Dezember 2015 können ( ... bzw. konnten ... ) Studierende im M.Sc. Wirtschaftsinformatik zwei Master-Abschlüsse gleichzeitig erwerben. Im sogenannten Doppelabschluss-Programm (Double Degree) der Universität Rostock mit der National Research University for IT, Mechanics and Optics (ITMO) in St. Petersburg, Russland, erwerben die Double Degree Studierenden zwei Master-Abschlüsse – einen aus Rostock und einen aus St. Petersburg.

Viele Studierende und Kollegen aus St. Petersburg haben offen geäußert, dass sie Putins Krieg mit der Ukraine verurteilen. Wir hoffen daher sehr, dass der Konflikt bald befriedet und die Kooperation mit diesen Kolleginnen und Kollegen in geeigneter Form fortgesetzt werden kann.

Double-Degree-Abkommen: Abschluss an der National Research University for IT, Mechanics and Optics in St. Petersburg möglich

Hinweis: Das Double-Degree-Programm ist aktuell ausgesetzt.

Studierende des Master-Studiengangs Wirtschaftsinformatik können ( ... bzw. konnten ... ) zwei Abschlüsse gleichzeitig erwerben: einen Master der National Research University for IT, Mechanics and Optics (ITMO) in St. Petersburg/Russland und gleichzeitig einen Master der Universität Rostock.

➜ Info zum Double-Degree-Programm in Deutsch   ➜ Info about the Double-Degree-Program in Englisch