Rückmeldung durch Überweisung des Semesterbeitrages
Wenn Sie beabsichtigen, im kommenden Semester (Wintersemester 2022/2023) weiter an der Universität Rostock zu studieren, ist eine Rückmeldung erforderlich (gilt auch bei Beurlaubung). Als Rückmeldung gilt die fristgerechte Überweisung des aktuellen Semesterbeitrages.
Für die Rückmeldung zum Wintersemester 2022/2023 ist ein Semesterbeitrag von 209 € zu überweisen.
Bei einer Rückmeldung nach der Nachfrist, also nach dem 15. Juli 2022 ist zusätzlich eine Verspätungsgebühr von 14,00 € gemäß der Hochschulgebührensatzung der Universität Rostock auf das Konto der Universität Rostock zu entrichten.
Weitere Informationen: → https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/im-studium/rueckmeldung/