Neue Rahmenprüfungsordnungen zum Sommersemester 2020 (20.04.2020)

Alle Studierenden der Universität wurden automatisch in die neuen Rahmenprüfungsordnungen umgeschrieben. Ein Informationsblatt von der Stabsstelle für Hochschul- und Qualitätsentwicklung (HQE) beschreibt die wichtigsten Änderungen. Dazu gehören u.a. der Wegfall der Frist-Fünfen bei nicht rechtzeitiger Erstanmeldung zu Modulprüfungen durch die Streichung von § 37 im Landeshochschulgesetz, neue Regelungen zum Freiversuch bei Modulprüfungen sowie zum Umgang mit noch offenen Prüfungsleistungen im alten Studiengang bei einem Studiengangswechsel.

Quellen und weitere Informationen:


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