Inhaltliche Schwerpunkte werden u. a. sein: die Forderung nach einer Ausfinanzierung der Studierendenwerke und der Hochschulen sowie Flexibilisierungen im Studium (bspw. durch den Abbau übermäßiger Auswüchse der Bologna-Reformen).
Alle Studierenden sind zur Teilnahme aufgerufen und sollen die Möglichkeit haben, an der studentischen Vollversammlung teilzunehmen. Dies bedeutet, dass am 15.05.2019 gemäß § 25 Abs. 7 LHG keine Lehrveranstaltungen stattfinden dürfen, solange die Vollversammlung andauert. Vor 09:00 Uhr stattfindende Lehrveranstaltungen sind so rechtzeitig zu beenden, dass der Audimax bis 09:00 Uhr erreicht werden kann.
Quellen und weitere Informationen: