Rechtsgrundlagen – Navigation

Hier finden Sie Hinweise zu den Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der IEF.

Die Fakultätsordnung und die Geschäftsordnung des Fakultätsrates der IEF regeln allgemein die Tätigkeit der IEF. Promotionen und Habilitationen werden durch die jeweils gleichnamige Ordnung geregelt. Für die Studiengänge bilden die allgemeine Hochschulgesetzgebung von Bund und vom Land MV sowie an der Universität Rostock konkret die Rahmenprüfungsordnungen, die Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen, die Praktikumsordnungen sowie die Langfassungen der Modulbeschreibungen die Rechtsgrundlagen für die Studiengänge und für das Studium.