Weiterbildende Modulstudien im Lehramtsbereich

Berufsbegleitendes Studienprogramm für Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Die Modulstudien richten sich an Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die parallel oder vorgelagert zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ein zweites Fach, eine zweite Fachrichtung oder einen dritten Lernbereich nachstudieren müssen.

Das Modulstudium im Lehramtsbereich ist ein weiterbildendes Studienprogramm und hat die berufliche, wissenschaftliche und persönliche Weiterqualifizierung zum Ziel. Es wird als berufsbegleitendes Studium durchgeführt. Parallel oder vorgelagert zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst können im Modulstudium nach Maßgabe der Belegungsvereinbarung bis zu 60 Leistungspunkte absolviert werden.

Grundlage für die Immatrikulation in das weiterbildende Modulstudien im Lehramtsbereich ist ab dem Wintersemester 2024/2025 die Ordnung für weiterbildende Modulstudien im Lehramtsbereich an der Universität Rostock von 2024 in Verbindung mit den jeweils aktuellen Fassungen der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen der Lehramt-Studiengänge der Universität Rostock sowie der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung Lehramt (RPO-LA) der Universität Rostock.

Für Module fremder Fakultäten, die ggf. belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Das Modulstudium ermöglicht den Erwerb von Qualifikationen/die Nachqualifikation in den nachfolgend genannten Fächern.

  • AWT 
  • Biologie 
  • Chemie 
  • Deutsch 
  • Englisch
  • Evangelische Religion 
  • Französisch 
  • Geschichte 
  • Griechisch 
  • Grundschulpädagogik
  • Informatik 
  • Latein 
  • Mathematik 
  • Philosophie 
  • Physik einschließlich Astronomie
  • Sonderpädagogik 
  • Sozialkunde 
  • Spanisch 
  • Sport
Kurzinformationen

Abschluss

  • Abschlusszertifikat über die bestandenen Module

Studienform

  • berufsbegleitendes weiterbildendes Studienprogramm

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist die Sprache, die in den belegten Modulen festgelegt ist

Regelstudienzeit

  • 4 Semester / max. 60 Leistungspunkte gemäß Belegungsvereinbarung
  • dabei max. 30 Leistungspunkte pro Semester, geringfügige Überschreitungen, die sich durch die Kombination der jeweiligen Modulformate ergeben, sind zulässig

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)

Studienfeld(er)

  • alle Lehramtstypen mit den laut Anlage wählbaren Fächern
  • darunter Informatik für Lehramt an Gymnasien und Informatik für Lehramt an Regionalen Schulen inkl. der zugehörigen Bildungswissenschaften

Formale Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Hochschulstudium oder Nachweis des Erwerbs der für die Teilnahme am Modulstudium erforderlichen Eignung im Beruf oder auf andere Weise
  • Bescheid des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) für den Bereich der allgemein bildenden Schule, dass noch ein fachbezogenes Nachstudium absolviert werden muss oder
  • Bescheid des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen (KBS) für den Bereich der beruflichen Schulen, dass noch ein fachbezogenes Nachstudium absolviert werden muss 
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau C1) gemäß der SPSO's für die Lehramt-Studiengänge
  • bei Sprachmodulen zusätzlich die geforderten Sprachkenntnisse in der jeweiligen Sprache gemäß Modulbeschreibung

Kontakt

Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zum Modulstudium im Lehramtsbereich ist nur für Personen eröffnet, die 
1. gemäß § 31 Absatz 4 Landeshochschulgesetz ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder die für die Teilnahme am Modulstudium erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben, und 
2a. für den Bereich der allgemein bildenden Schule auf Grundlage eines Bescheides des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) noch ein fachbezogenes Nachstudium absolvieren müssen oder 
2b. für den Bereich der beruflichen Schulen auf Grundlage eines Bescheides des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen (KBS) noch ein fachbezogenes Nachstudium absolvieren müssen. 

Darüber hinaus sind die Qualifikationsvoraussetzungen und Zugangsvoraussetzungen des Lehramtsstudiengangs nachzuweisen, in dem das jeweilige Modul beschrieben ist. 

Belegungsplan und Belegungsvereinbarung

Die Studienbewerberin/der Studienbewerber wählt gemäß der Vorgaben bzw. des Bescheides vom Institiut für Qualitätsentwicklung M-V (IQ M-V) für allgemeinbildende Schulen bzw. vom Kompetenzzentrum für berufliche Schulen (KBS) in Abstimmung mit der zuständigen Studienfachberatung auf Grund der Vorqualifikation die Module aus, die studiert werden sollen. Es wird ein unverbindlicher Belegungsplan erstellt, der als Voraussetzung für die Immatrikulation dem Studierendensekretariat vorzulegen ist und nach der Einschreibung als Belegungsvereinbarung zwischen der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Zentralen Prüfungsausschusses (ZPA) und der Studierenden/dem Studierenden abgeschlossen wird. Die Immatrikulation erfolgt befristet für die Dauer der Regelstudienzeit (4 Semster).

Studienordnung und Praktikumsordnung

Ordnung für weiterbildende Modulstudien im Lehramtsbereich an der Universität Rostock

Ordnung für weiterbildende Modulstudien im Lehramtsbereich

Ordnung für weiterbildende Modulstudien im Lehramtsbereich


Das Fach Informatik ist für die Schultypen Gymnasium und Regionale Schulen studierbar. Dafür gelten die nachfolgenden Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO).

Lehramt an Gymnasien

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 4. Änderungssatzung (2022) Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2012)
   ► 1. Änderungssatzung (2014)
   ► 2. Änderungssatzung (2017)
   ► 3. Änderungssatzung (2019)

Lehramt an Regionalen Schulen

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 4. Änderungssatzung (2022)Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2012)
   ► 1. Änderungssatzung (2014)
   ► 2. Änderungssatzung (2017)
   ► 3. Änderungssatzung (2019)


Praktikumsordnung

Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 1. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2021)
Neufassung (2013)



Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Lehramt Informatik

Dr. rer. nat. Lutz Hellmig
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7644
lutz.hellmig(at)uni-rostock.de

Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA) der Universität Rostock

Das ZPA ist für alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten für die modularisierten Lehrämter (SPSO's nach 2012) bis einschließlich dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zuständig. Darüber hinaus vertritt das ZPA als Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge die Belange der Lehramtsstudierenden in den Prüfungsausschüssen der Universität Rostock.
Hinweis: Für die Erste und Zweite Staatsprüfung inkl. Prüfungsanmeldung ist dann das Lehrerprüfungsamt MV (LPA) zuständig.
Ann-Kathrin SchmidtCarolin OberländerSindy Götze
Parkstraße 6 (Raum 10), 18057 Rostock
telefonische Sprechzeiten: Di 09:00 - 11:00 Uhr, Do 13:00 - 15:00 Uhr
Tel.: (0381) 498 1349 und (0381) 498 1348 und (0381) 498 1341
zpa(at)uni-rostock.de
Web: ZPA – Homepage | ZPA – Kontaktseite

Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPA)

Das LPA ist für die modularisierten Lehrämter (SPSO's nach 2012) für die Erste Staatsprüfung (inkl. Beantragung), die Zweite Staatsprüfung sowie für die Prüfungsrechtliche Beratung von Studierenden und Bewerbern für Staatsprüfungen zuständig. Das LPA ist für alle Studien und Prüfungsleistungen für die Lehramtstudierenden nach älteren, nicht modularisierten SPSO (SPSO vor 2012), für die Erste und Zweite Staatsprüfung sowie die prüfungsrechtliche Beratung zuständig.
Dr. Frank Mehlhaff (Leiter) und Mitarbeitende; für die Zuständigkeiten siehe Webseite des LPA am Standort Rostock
Hermannstraße 35, 18055 Rostock
Sprechzeiten: Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Tel.: (0381) 20872410
f.mehlhaff(at)iq.bm.mv-regierung.de
Web: Lehrerprüfungsamt MV – Homepage und Lehrerprüfungsamt MV – Standort Rostock

Prüfungsausschuss Lehramt Informatik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Lehramt Informatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Prüfungen

Nichtbestandene Prüfungen können viermal wiederholt werden. Die Ablegung von Wiederholungsprüfungen nach Ablauf der Immatrikulation setzt eine erneute Einschreibung im Modulstudium voraus. Im Falle des endgültigen Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung ist eine erneute Einschreibung im Modulstudium für das gleiche Modul ausgeschlossen.

Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig.