Studienkosten – Versicherung – Finanzierung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen

  • zu den Studienkosten: ➜ keine Studiengebühr, ➜ Semesterbeitrag inklusive ÖPNV-Ticket,
  • zu notwendigen Versicherungen: ➜ Krankenversicherung, ➜ Unfallversicherung sowie
  • zu Möglichkeiten, Ihr Studium zu finanzieren: ➜ BAFöG, ➜ Begabtenförderung, ➜ Stipendien, ➜ Studienkredite und ➜ studentische Jobs.
       

   


Studienkosten

Das Studium kostet Geld. Neben der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts am Studienort (Wohnen, Verpflegung, Kleidung, Fahrtkosten, Telefon, Krankenversicherung, Freizeit etc.) ist auch Geld für das Studium selbst z.B. für die Semestergebühr, Lehr- und Lernmittel sowie Arbeitsmittel einzuplanen.

Mit regelmäßigen Sozialerhebungen erfasst das Deutsche Studentenwerk die Studien- und Lebenshaltungskosten (siehe Links). Diese können Sie als Anhaltspunkt für Ihre eigene Finanzplanung heranziehen (bes. Kapitel 7: Lebenshaltungs- und Studienkosten). Im Bericht der Sozialerhebung sind auch zahlreiche Informationen zur Studienfinanzierung enthalten (bes. Kapitel 6: Studienfinanzierung und Kapitel 8: BAföG).

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Keine Studiengebühren

An der Universität Rostock werden keine Studiengebühren erhoben. Dies gilt für das Erststudium (i.A. Bachelor) und alle weiteren Studien (z.B. Master, Zweitstudium, Promotionsstudium). Eine Erhebung von Studiengebühren ist auch nicht geplant.

Wie an allen Hochschulen zahlen auch die Studierenden der Universität Rostock bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung einen Semesterbeitrag.
   

Semesterbeitrag (inklusive ÖPNV-Semesterticket)

Der Universität Rostock erhebt einen Semesterbeitrag. Den jeweils aktuellen Betrag finden Sie auf der Uni-Webseite im Abschnitt ➜ Semesterbeitrag. Mit dem Semesterbeitrag wird nicht der Lehrbetrieb finanziert, sondern Leistungen, die darüber hinaus für die Studierenden bereitgestellt werden. Die Universität reicht dazu den vollständigen Semesterbeitrag je Semester an folgende Stellen weiter:

  • Semesterticket (ab WS 2024/2025 bundesweit gültig)
  • Studierendenwerk Rostock-Wismar
  • Studierendenschaft (StuRa/AStA und Fachschaften)

Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr. Er fällt an Universitäten und Hochschulen, die Studiengebühren erheben, zusätzlich zu diesen ebenfalls an. 

Der Semesterbeitrag wird regelmäßig angepasst. Informationen zur aktuellen Höhe, Zahlungsmodalitäten und Terminen finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten.

Die rechtzeitige Entrichtung des Semesterbeitrags ist Teil des Immatrikulationsvorgangs bzw. der Rückmeldung und Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums in Rostock bzw. für die Fortsetzung des Studiums. Nach fristgerechtem Zahlungseingang erhalten Sie Ihren Studienausweis.

Ihr Semesterticket ist für das jeweilige Semester Ihr Fahrausweis, der Sie zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsangebote (ab WS 2024/2025 bundesweit) berechtigt. Bitte beachten Sie den konkreten Geltungsbereich. Bei Kontrollen müssen Sie das Semesterticket zusammen mit Ihrem Lichtbildausweis oder Reisepass vorweisen; d.h. für die Nutzung müssen Sie immer das Semesterticket und einen Ausweis mit dabei haben. Für Informationen zum Erhalt des Tickets und für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den AStA. Das bundesweite Semesterticket wird vorrangig digital über die VVW-App (Verkehrsverbund Warnow) zur Verfügung gestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine analoge Version als Chipkarte beantragt werden.

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Informationen zum Semesterbeitrag

   


Versicherung

Krankenversicherung

Alle Studierende benötigen eine gültige Krankenversicherung. Diese muss bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Sie könne sich über Ihre Eltern, Ihre Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kostenfrei mitversichern lassen. Wer ledig und über 25 Jahre alt ist, muss sich selbst kranken- und pflegeversichern.

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Unfallversicherung

Studierende (ordentlich Immatrikulierte) sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Dieses gilt auch auf dem Weg zwischen Wohnung und Universität.

Daher sind alle Unfälle unverzüglich mit der Unterschrift des Sicherheitsbeauftragen bzw. Studienbüro/Prüfungsamt Ihrer Fakultät im Studierendensekretariat zu melden (weiter siehe Info der Uni zur Unfallversicherung).

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Studienfinanzierung

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, das Studium und den Lebensunterhalt während des Studiums zu finanzieren. Hier zunächst einige Übersichtsseiten. Nachfolgend werden dann einige dieser Möglichkeiten näher beschrieben.

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BAföG

BAföG ist sowohl die Kurzbezeichnung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz als auch die Bezeichnung für die Förderung selbst.

Die Förderung wird auf Antrag gewährt und wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsfreies Staatsdarlehen ausgereicht. Der Darlehensanteil muss 5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Der Rückzahlungsbetrag ist auf max. 10.000 Euro begrenzt. Bei schnellem Studium und sehr guten Studienleistungen kann Ihnen ein Erlass auf die zurückzuzahlende Summe gewährt werden.

Der Antrag auf BAföG ist formgebunden und sollte rechtzeitig gestellt werden. Die Infos und den Antrag finden Sie auf den BAföG-Webseiten des BMBF.

Ob und in welcher Höhe Sie BAföG erhalten, hängt u.a. vom Einkommen Ihrer Eltern, Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen sowie davon ab, wo Sie studieren und wo Sie wohnen. Merkblätter, den Gesetzestext und weitere Rechtsgrundlagen finden Sie auf den BAföG-Webseiten des BMBF.

In Rostock ist der Antrag auf BAföG an das Studentenwerk Rostock zu richten, das hier auch als Amt für Ausbildungsförderung fungiert. Dort können Sie sich auch beraten lassen.

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Begabtenförderung

Neben dem BAföG gibt es die Möglichkeit der Begabtenförderung durch eines der vom BMBF anerkannten Begabtenförderungswerke. Die von diesen ausgereichten Stipendien werden ebenfalls vom BMBF finanziert und sind in der Höhe an den BAföG angelehnt, aber im Gegensatz zu diesem nicht zurückzuzahlen.

Voraussetzung für die Stipendien sind überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftliches Engagement. Die meisten Begabtenförderungswerke lassen Selbstbewerbungen zu.

Eine Doppelförderung durch BAföG und Stipendien der Begabtenförderungswerke ist nicht zulässig; bei einer Begabtenförderung ist die Unterstützung durch BAföG ausgeschlossen.

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Stipendien

Stipendien sind eine finanzielle Unterstützung, die Sie erhalten können, um Ihr Studium zu finanzieren oder Sie beim Studium finanziell zu unterstützen. Stipendien sind i.d.R. an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebundene individuelle Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Stipendien sind oft auch neben der finanziellen Förderung mit weiteren immateriellen Förderungen (z.B. spezielle Veranstaltungen, Beratung, Coaching für die Stipendiaten) durch den Stipendiengeber verbunden.

Stipendien werden von den verschiedensten Stellen und Organisationen ausgereicht. Sie sind oft entsprechend des Charakters der jeweiligen Organisation für bestimmte Personengruppen und Zwecke gedacht. Oft werden sehr gute Leistungen sowie gesellschaftliches, politisches oder kirchliches Engagement vom Stipendiengeber gefördert.

Für ein Stipendium müssen Sie sich i.d.R. direkt beim Stipendiengeber bewerben oder von Dritten bei diesem vorgeschlagen werden.

Neben den bereits zuvor im Absatz Begabtenförderung genannten Begabtenförderungswerken, reichen viele weitere Stellen und Organisationen Stipendien aus. Eine Übersicht können Sie sich mit Hilfe des Stipendien-Lotsen – einer Stipendien-Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – sowie der folgenden weiteren Webseiten verschaffen.

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Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Links zu einigen ausgewählten Stipendien.
   

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium der Bundesregierung ist ein nationales Stipendienprogramm, mit dem besonders begabte und leistungsstarke Studierende an Hochschulen in Deutschland gefördert werden.

Die Stipendien in Höhe von 300 € pro Monat werden von privaten Geldgebern (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und vom Bund gemeinsam finanziert und für jeweils zwei Semester vergeben. Eine Verlängerung ist möglich. 

Das Stipendium wird vergeben:

  • an Erstsemester als Studienmotivation aufgrund sehr guter schulischer Leistungen
  • an Studierende als Würdigung ihrer sehr guten Studienleistungen

Für das Deutschlandstipendium müssen Sie sich selbst bei der Universität Rostock bewerben (siehe Weblink unten).

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Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Berufserfahrene mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, die sich durch ein (Erst-)Studium weiter qualifizieren möchten. Das Aufstiegsstipendium ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“.

Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich. Sie bewerben sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), die im Auftrage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Stipendiaten auswählt, betreut und begleitet.

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Studienkredite

Neben der Unterhaltszahlung durch die Eltern und der Inanspruchnahme von Stipendien besteht auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung Ihres Studiums durch Ausbildungs- bzw. Studienkredite. Dazu gehören u.a. die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten. Informationen zur Studienfinanzierung mittels Kredit finden Sie u.a. in der Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks (DSW) im Kapitel 6 des Berichts.

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Studienkredit der KfW-Bank

  • Finanzierung von  Erst- und Zweitstudium (z.B. zweiter Bachleor), weiterführendem Studium (Master), Zusatz-/Ergänzungs-/Aufbaustudium, postgradualem Studium, Promotion
  • unabhängig vom Einkommen der Studierenden
  • Angebot der KfW-Bank im Auftrag der Bundesregierung existiert seit 2006
  • Kredit wird über Vertriebspartner (Studentenwerke, Banken, Sparkassen) ausgereicht
  • Antrag ist formgebunden, siehe Web der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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BAföG-Bankdarlehen der KfW-Bank

  • Bankdarlehen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende, die kein BAföG mehr erhalten
  • Finanzierung für Abschluss des Studiums bei Überschreitung der Regelstudienzeit (z.B. wegen Fachrichtungswechsel) oder einer die erste Hochschulausbildung sinnvoll ergänzenden weiteren Ausbildung (Zusatz-/Ergänzungs-/Aufbaustudium)
  • wird durch die KfW-Bank ausgereicht
  • mit weiteren Einkünften und dem Bildungskredit kombinierbar

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Bildungskredit der KfW-Bank

  • Finanzierung des bereits fortgeschrittenen Studiums in den letzten Semestern/Jahren bzw. Zusatz-/Ergänzungs-/Aufbaustudium für max. 24 Monate
  • unabhängig von Einkommen von Studierenden und Eltern
  • zusätzlich zu BAföG und KfW-Studienkredit
  • Angebot der KfW-Bank im Auftrag der Bundesregierung existiert seit 2001

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Studien-/Bildungskredite von Banken und Sparkassen

  • Neben der Vermittlung von Krediten der KfW-Bank bieten mittlerweile Banken und Sparkassen auch eigene Produkte zur kredit- bzw. darlehensbasierten Studienfinanzierung an. Informationen hierzu - insbesondere auch ob es sich um eine Vermittlung oder wirklich um ein hauseigenes Produkt handelt - erhalten Sie beim jeweiligen Geldinstitut.

Bei kreditfinanzierten Lösungen ist zu beachten, dass die kreditgebenden Institute privatwirtschaftlich – also mit Gewinn – arbeiten und Sie als Kunde dies letztendlich finanzieren müssen.
   

Studentische Jobs

Studentische Jobs sind eine Möglichkeit, Geld zu verdienen und – wenn Sie in Ihrem Fach arbeiten – auch gleichzeitig das erlernte Wissen anzuwenden, zu festigen und zu erweitern. Gerade in den ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen gibt es durch die zahlreichen Forschungsprojekte vielfältige Möglichkeiten für Studierende, an der Universität oder bei technologieorientierten Unternehmen im Umfeld der Universität in Ihrem Fach tätig zu werden. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen gerne die jeweils aktuellen Möglichkeiten aufzeigen.

Rostock ist eine Studentenstadt. Die Wirtschaft hat sich ebenfalls auf die Studierenden als Arbeitskräfte eingestellt. Auch ausserhalb der Universität finden Sie zahlreiche Möglichkeiten für kurz- und längerfristige Studierenden-Jobs.

Ein Hinweis: Es ist ratsam, vor Aufnahme eines Jobs zu prüfen, inwieweit sich Ihre zu erwartenden Einkünfte und die dafür von Ihnen eingesetzte Arbeitszeit auf das Ihren Eltern gezahlte Kindergeld, Ihr BAföG und sonstige Förderungen sowie Ihre oder die Steuererklärung Ihrer Eltern auswirken können. Weiterhin müssen Sie prüfen, ob Sie durch den Job in die Pflicht kommen, Lohnsteuer, Sozial- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung selbst zu bezahlen und eine Steuererklärung anfertigen müssen. Weitere Hinweise dazu finden Sie, wenn Sie im Internet unter der Wortgruppe „Studium und Job“ suchen.

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