Master Medizinische Informationstechnik (MIT M.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Medizinische Informationstechnik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2022 finden Sie auf dieser Seite.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang ist ab dem Wintersemester 2022/2023 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2022 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch

Regelstudienzeit

  • 3 Semester / 90 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Elektrotechnik / Informatik / Medizin / Life Science

Formale Voraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Elektrotechnik, Informatik, Informationstechnik oder medizinischer Informationstechnik oder gleichwertiger Abschluss:
    • Bachelor mit mindestens 180 LP; bei weniger als 210 LP müssen die fehlenden 30 LP bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgeholt werden.
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau C1)
  • Muttersprache Englisch oder Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Niveau B2)
  • Nachweis von mindestens 18 Leistungspunkten (LP) in Mathematik, davon 6 LP in Stochastik und Statistik

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF

  • Promotion zum Dr.-Ing.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 11.07.2022 bis: 30.09.2030

Kontakt

Studienordnung und Praktikumsordnung

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

M.Sc. Medizinische Informationstechnik

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
Neufassung (2022)



Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Medizinische Informationstechnik

Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Medizinische Informationstechnik

Tina Zorn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 006
Tel.: (0381) 498 7006
mit.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Medizinische Informationstechnik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Medizinische Informationstechnik

Fachschaftsrat Elektrotechnik
Fachschaftsraum: Raum 003 und 004, Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Student Project Room: Seminargebäude, Labor S 13, Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock
fachschaft.e-technik(at)uni-rostock.de
Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Starthilfe – Unterstützung beim Studienstart

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
Studienablaufpläne

Studienablauf bei Studienbeginn im Sommersemester

Studienablauf bei Studienbeginn im Wintersemester

Modulübersicht

Der Masterstudiengang Medizinische Informationstechnik schließt konsekutiv an das Bachelorstudium Medizinische Informationstechnik an und umfasst drei Semester.

Die ersten beiden Semester erweitern die theoretischen Grundlagen und erlauben die Vertiefung in den zur Wahl stehenden Vertiefungsrichtungen. Im anschließenden dritten Semester wird die Master-Arbeit verfasst.

Der Masterstudiengang Medizinische Informationstechnik gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

Im Pflichtbereich sind zwei Module im Umfang von 36 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 48 Leistungspunkten und im Wahlbereich ist ein fakultätsfremdes Modul aus dem Gesamtangebot der Universität Rostock im Umfang von sechs Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung. Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 90 Leistungspunkte zu erwerben.

Es gibt drei Vertiefungsrichtungen, von denen die Studierenden eine wählen müssen. Sie dienen der kohärenten fachlichen Vertiefung und widmen sich verschiedenen Berufsfeldern. Studierende müssen aus der gewählten Vertiefungsrichtung 36 Leistungspunkte erwerben, davon 24 Leistungspunkte durch die in jeder Vertiefungsrichtung als Pflichtmodul ausgewiesenen Wahlpflichtmodule. Im Wahlpflichtbereich Informationstechnik sind Module aus dem dort angebotenen Katalog oder noch nicht gewählte Module aus dem Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung im Umfang von 12 Leistungspunkten auszuwählen. Folgende vier Wahlpflichtbereiche, drei davon als Vertiefungsrichtungen, werden angeboten:

  1. Der Wahlpflichtbereich Medizintechnische Geräte (→ Vertiefungsrichtung) thematisiert die Modellierung medizinisch-biologischerProzesse sowie die Funktionsweise und Entwicklung medizinischer Geräte für ausgewählte Anwendungsbeispiele. Es werden Sensorik und Aktorik mit analoger und digitaler Regelungstechnik für die Bereitstellung von therapeutischen Funktionen in der Gesundheitsversorgung kombiniert. Anwenderinnen/Anwender solcher Systeme ist medizinisches Fachpersonal, primärer Einsatzort sind Gesundheitsversorgungseinrichtungen. Ziel der Qualifikation in dieser Studienrichtung ist die Beherrschung der für die Entwicklung solcher Systeme erforderlichen Mess-, Steuer und Regelungstechnik.
  2. Der Wahlpflichtbereich Smart Personalized Health (→ Vertiefungsrichtung) behandelt die Nutzung von mobilen, tragbaren Geräten für die Medizinische Diagnostik. Sensorik, Vernetzung und Datenfusion unter Einsatz von Algorithmen auch des maschinellen Lernens stehen hier im Vordergrund. Anwendungen sind unter anderem individualisiertes Gesundheitsmonitoring, persönliche präventiv-medizinische Versorgung und Gesundheitsassistenz sowie betriebliches Gesundheitsmanagement. Ziel der Qualifikation ist die Beherrschung des Zusammenspiels von sensorischen Datenquellen und Verfahren des statistischen und maschinellen Lernens für die Datenanalyse zur Bereitstellung von diagnostischen Aussagen bzw. automatisierten Interventionen unter Echtzeitbedingungen.
  3. Der Wahlpflichtbereich Medical Data Analytics (→ Vertiefungsrichtung) befasst sich mit der Analyse großer medizinischer Datenmengen, wie sie beispielsweise bei bildgebender Diagnostik (CT, MRT, usw.), in der Genomik oder der Augenheilkunde anfallen. Qualifikationsziel ist die Beherrschung der fundamentalen Konzepte der algorithmischen und visuellen Datenanalyse und die Befähigung zur Entwicklung und Anpassung solcher Verfahren für neue Fragestellungen der medizinischen Datenanalyse.
  4. Der Wahlpflichtbereich Informationstechnik stellt weitere Module der IEF zur Verfügung, die nicht einer konkreten Vertiefungsrichtung zuzuordnen sind, sondern übergeordnete Themen aus dem Bereich der Informationstechnik adressieren und das Modulportfolio abrunden.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Bei weniger als fünf Einschreibungen in einem Wahlpflichtmodul im jeweiligen Semester kann die Dozentin/der Dozent entscheiden, das Wahlpflichtmodul nicht anzubieten. In diesem Fall haben die Studierenden, die solches Wahlpflichtmodul gewählt haben, sich alternativ für ein anderes Wahlpflichtmodul mit ausreichender Belegung zu entscheiden. Ferner kann die Zulassung zu einzelnen Modulen im Wahlpflichtbereich aus kapazitären Gründen unter Beachtung von § 8 der SPSO durch den Prüfungsausschuss beschränkt werden. Werden einzelne Studierende in diesem Fall nicht für das gewählte Wahlpflichtmodul zugelassen, haben sich die Studierenden alternativ für ein anderes Wahlpflichtmodul mit ausreichender Kapazität zu entscheiden.

Neben den in der SPSO aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Außerdem können auch anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflichtmodule unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflichtbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebotanderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschussessoll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr – d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester – angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.


Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Jedes Semester

  • Masterarbeit Medizinische Informationstechnik

Sommersemester

  • Statistische Signalverarbeitung und Inferenz

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung

Im Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von 36 Leistungspunkten entsprechend der Wahl der jeweiligen Vertiefungsrichtung aus einem der nachfolgend angegebenen Modulkataloge auszuwählen.

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung Medizintechnische Geräte

Pflichtmodule

Sommersemester

  • Modellbildung und Simulation technischer Systeme

Wintersemester

  • Digitale Signalverarbeitung
  • Medizintechnische Systeme - Beatmungstechnik und Anästhesie

Wahlpflichtmodule

Sommersemester

  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • Moderne Methoden der Regelungstechnik
  • Prüfung und Zulassung von Medizinprodukten

Wintersemester

  • Fehlerdiagnose und Fehlertoleranz in technischen Systemen
  • Human Data Interaction (Angebot unreglmäßig)
  • Selected Topics in Medical Embedded Systems
  • Zuverlässigkeit und Testbarkeit elektronischer Systeme

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung Smart Personalized Health

Pflichtmodule

Sommersemester

  • Personalisierte Medizin und Monitoring

Wintersemester

  • Human Data Interaction (Angebot unregelmäßig)
  • Aktuelle Methoden der KI und der Computational Analytics in der Smart Personalized Health
  • Selected Topics in Medical Embedded Systems

Wahlpflichtmodule

Sommersemester

  • Aktuelle Methoden der KI und der Computational Analytics in der Medizinischen Datenanalyse
  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • KI6 - Verarbeitung natürlicher Sprache (Angebot unregelmäßig)
  • Prüfung und Zulassung von Medizinprodukten
  • Verteilte eingebettete Systeme
  • Visualisierung

Wintersemester

  • KI5 - Intelligente Umgebungen und kooperative Ensembles (IUKE) (Angebot unregelmäßig)
  • Kognitive Systeme (Angebot unregelmäßig)
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Visual Analytics

ohne Semesterangabe

  • Medizinische Anwendungen (Angebot unregelmäßig)

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung Medizinische Datenanalyse (Medical Data Analytics)

Pflichtmodule

Sommersemester

  • Aktuelle Methoden der KI und der Computational Analytics in der Medizinischen Datenanalyse
  • Medizinische Datenanalyse

Wintersemester

  • Datengetriebene Simulation
  • Visual Analytics

Wahlpflichtmodule

Sommersemester

  • KI6 - Verarbeitung natürlicher Sprache (Angebot unregelmäßig)
  • Visualisierung

Wintersemester

  • BioSystems Modeling and Simulation
  • Computer Vision (Angebot unregelmäßig)
  • Human Data Interaction (Angebot unregelmäßig)
  • Aktuelle Methoden der KI und der Computational Analytics in der Smart Personalized Health
  • Selected Topics in Medical Embedded Systems

ohne Semesterangabe

  • Medizinische Anwendungen (Angebot unregelmäßig)

Wahlpflichtbereich Informationstechnik

Im Wahlpflichtbereich Informationstechnik sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem nachfolgenden Katalog oder noch nicht gewählte Module aus dem Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung auszuwählen.

Sommersemester

  • Biotechnologische Verfahrenstechniken
  • Eingebettete Multi-Prozessor-Systeme
  • Ethik der medizinischen Informationstechnik/ KI
  • Unternehmensmodellierung
  • Virtual Reality (Angebot unregelmäßig)

Wintersemester

  • Ausgewählte Anwendungen der Regelungstechnik
  • Bild-/Videoverarbeitung und Codierung
  • C++ / GUI
  • Computational Intelligence in Automation
  • Data-Driven Methods in Signal Processing
  • Echtzeitsysteme
  • Life Science Systems and Technologies
  • Selected Topics in Audio Signal Processing
  • Wissensmanagement und Elektronischer Geschäftsverkehr

ohne Semesterangabe

  • Theorie und Anwendung schneller Algorithmen zur Lösung von akustischen und elektromagnetischen Problemen (Angebot unregelmäßig)

Wahlbereich

Im Wahlbereich ist ein fakultätsfremdes Modul aus dem Gesamtangebot der Universität Rostock im Umfang von 6 LP zu wählen.

Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben.
Sie beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan.
Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden. Exkursionen können im Rahmen aller Lehrveranstaltungen des Studiengangs stattfinden. Eine Teilnahme wird empfohlen, die Kosten können in der Regel nicht durch die Universität Rostock getragen werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.
  • Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, besteht in Übungen, Seminaren und Praktika eine Anwesenheitspflicht gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

Prüfungen

Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO).
Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Masterprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

In einem Modul können Prüfungsvorleistungen nach § 7 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) bestimmt werden.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Anwesenheitspflicht gemäß § 7 SPSO
  • Übungsaufgaben
  • Praktikumsversuche
  • Programmierprojekte
  • Seminaraufgaben
  • praktische Aufgaben inklusive Protokoll
  • wissenschaftliche Aufgaben
  • Bericht/Dokumentation
  • Hausarbeiten
  • Hausaufgaben
  • Referat/Präsentation
  • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbstständig Projektaufgaben (z. B. Programmieraufgaben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Quellcode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen die Studierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können. 

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (SPSO Anlage 1) zu entnehmen. Stehen mehrere Prüfungsvorleistungen zur Auswahl, erfolgt die Bekanntgabe der zu erbringenden Leistungen spätestens in der zweiten Veranstaltungswoche. 

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten und Präsentationen, Berichten und Dokumentationen sowie Projektarbeiten veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland (optional)

Der Masterstudiengang eröffnet alternativ zum Prüfungs- und Studienplan den Studierenden die Möglichkeit, ab dem 2. Fachsemester ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten. Zu diesem Zweck wählt die Studierende/der Studierende zunächst einen thematischen Schwerpunkt entsprechend den Vertiefungsrichtungen des Studiengangs und sucht in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zur Fachstudienberatung oder der zuständigen Erasmus-Koordinatorin/dem zuständigen Erasmus-Koordinator und zusätzlich zum Rostock International House. Die zuständige Stelle vermittelt ihre Forschungspartner und hilft bei der Organisation des Auslandssemesters. Eine Liste der Forschungspartner wird gepflegt.

Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Masterstudiengangs Medizinische Informationstechnik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und der zuständige Koordinator/die zuständige Koordinatorin gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandsaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung/ein Learning Agreement ab.

Individuelles Teilzeitstudium (optional)

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann.

In dem Antrag ist anzugeben, welche der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in §§ 10 und 17 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/Jeder Studierende kann die Regelung maximal einmal in Anspruch nehmen. 

Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann der Prüfungsausschuss die Zahl der Teilzeitstudierenden pro Semester begrenzen, aber nicht auf weniger als auf 5 % der Studierenden des Semesters. Übersteigt die Nachfrage diese Zahl, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Bedeutung der von den Studierenden vorgebrachten Gründen.

Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Der universitäre Master-Abschluss auf dem Gebiet der Medizinischen Informationstechnik bietet Ihnen beste Möglichkeiten, eine leitende oder forschende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland und weltweit zu übernehmen.

Der stetig wachsende Bedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren, gerade in der Elektrotechnik und Elektronik, eröffnet Ihnen Zukunftsperspektiven mit guten Jobangeboten und hervorragende Entwicklungschancen.

Typische Berufsfelder sind Forschung, Entwicklung, Projektierung, Inbetriebnahme sowie technischer Vertrieb und Kundenservice in Industrieunternehmen der medizinischen Informationstechnik oder fachbezogene Arbeit in Behörden und Verbänden.

Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.