Bachelor Wirtschaftsinformatik (WIN B.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2024 finden Sie auf dieser Seite.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Wintersemester 2024/2025 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2018 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 und der 2. Änderungssatzung von 2024 sowie die Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock von 2018 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Kurzinformationen

Abschluss

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Bachelor (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
  • Das Studium ist – bei eingeschränkten Wahlmöglichkeiten – ausschließlich in Deutsch möglich.

Regelstudienzeit

  • 7 Semester / 210 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik
  • Wirtschafts-/Sozial-/Rechtswissenschaften

Formale Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2) und 
  • für englische Module und für Studienrichtung „Business Informatics“ Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Niveau B2)

Weiterführende Studienmöglichkeiten an der IEF

  • Master-Studium Wirtschaftsinformatik (3 Semester)
  • Nach dem Master-Studium besteht die Möglichkeit zur Promotion.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 01.07.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

Studienordnung und Praktikumsordnung

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

B.Sc. Wirtschaftsinformatik

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 2. Änderungssatzung (2024)Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2018)
   ► 1. Änderungssatzung (2021)

 




Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Wirtschaftsinformatik Bachelor

Dr.-Ing. Anne Gutschmidt
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7435
anne.gutschmidt(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Wirtschaftsinformatik

Rena Daubner
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 005
Tel.: (0381) 498 7005
win.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik (Vorsitz)

Prof. Dr. rer. pol. Michael Fellmann
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7440
michael.fellmann(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Wirtschaftsinformatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Starthilfe – Unterstützung beim Studienstart

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Bachelor und Lehramt)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Studium sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei Ihrer Studienwahl erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Studiengangsfindung und in der Übergangsphase von der Schule zum Studium. Dazu gehören die Webseitenbereiche Studieninteressierte (Angebote für Studieninteressierte), Studienangebote (Kurzinfos zu den Studiengängen für Studieninteressierte), Studiengänge (weiterführende Infos für Interessierte und Studierende) und Erstsemester mit den dort angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
  • Bei den Bachelor- und Lehramt-Studiengängen wird Ihnen Unterstützung beim Studienstart an der Universität sowie beim Einleben in der Universitäts- und Hansestadt Rostock angeboten. Dazu gehören das Mentoring für Erstsemester, die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen sowie der Seitenbereich Studiengänge.
Modulübersicht

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule und ermöglicht die zwei verschiedenen Studienrichtungen „Informationssysteme“ und „Business Informatics“.

Im Pflichtbereich sind 25 Module im Umfang von 168 Leistungspunkten und im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 42 Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 15 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.

Für das Bestehen der Bachelorprüfung sind insgesamt mindestens 210 Leistungspunkte zu erwerben.

Die ersten drei Semester des Bachelorstudiums (Basisstudium) vermitteln die Grundlagen für die fachliche Vertiefung im anschließenden Fachstudium.

Im Fachstudium ist zwischen zwei Studienrichtungen zu wählen. Teil des Fachstudiums ist ferner das so genannte Fokusstudium, in dem Wahlpflichtmodule im Umfang von 36 Leistungspunkten zu wählen sind.

Die Studierenden haben vor dem Beginn des Fachstudiums im vierten Semester dem Studienbüro anzuzeigen, welche der folgenden Studienrichtungen gewählt wird:

  1. Studienrichtung „Informationssysteme“
    Die Studienrichtung „Informationssysteme“ ermöglicht den Erwerb vertiefter Kenntnisse aus den fachlichen Anwendungsbereichen der Wirtschaftsinformatik und aus angrenzenden Fachgebieten. In dieser Studienrichtung sind im Fokusstudium aus dem Katalog Fokus 1 (Bereich Informatik) und aus dem Katalog Fokus 2 (Bereich Wirtschaft) Module im Umfang von jeweils mindestens sechs Leistungspunkten zu absolvieren. Die übrigen Module des Fokusstudiums sind frei aus allen Fokuskatalogen wählbar. Unterrichts- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch, in den Wahlpflichtbereichen können Module in englischer Sprache angeboten werden. Im Pflichtbereich der Studienrichtung „Informationsysteme“ ist das Modul „Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für die Studienrichtung Informationssysteme“ zu belegen.
       
  2. Studienrichtung „Business Informatics“
    Die Studienrichtung „Business Informatics“ vermittelt neben Fachkompetenzen auch vertiefte fachspezifische Fremdsprachenkompetenz und praktische Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit. Für diese Studienrichtung sind im Fokusstudium aus dem Katalog Fokus 3 zwei aufeinander aufbauende Sprachmodule der Fachkommunikationen C1.1 und C1.2 obligatorisch zu belegen. Wenn durch einen Einstufungstest beim Sprachenzentrum der Universität Rostock die Eignung für das Sprachmodul auf der Stufe C1.2 nachgewiesen werden kann, kann das Sprachmodul C1.1 auf Antrag an den Prüfungsausschuss durch ein anderes Modul im gleichen Leistungspunkteumfang ersetzt werden. Dieses Ersatzmodul darf aus den drei Fokuskatalogen stammen oder das Sprachmodul Stufe C1.1 einer anderen Sprache sein. Die übrigen Module des Fokusstudiums sind frei aus allen Fokuskatalogen wählbar. Im Pflichtbereich der Studienrichtung „Business Informatics“ ist das Modul „Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für die Studienrichtung Business Informatics“ zu belegen.

Auf Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Studienrichtung einmal und ohne Angabe von Gründen gewechselt werden. Zu Beginn des vierten Semesters legt die/der Studierende verbindlich die Studienrichtung fest.

Der Wahlpflichtbereich Fokusstudium dient der Vertiefung der Kenntnisse in den zur Erreichung des Qualifikationsziels relevanten Teildisziplinen. Der Katalog Fokus 1 dient der Vertiefung von Kenntnissen in speziellen Teilbereichen der Informatik gegenüber dem Pflichtangebot im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Der Katalog Fokus 2 dient der Vertiefung von Kenntnissen in speziellen Teilbereichen der Betriebswirtschaft gegenüber dem Pflichtangebot im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Der Katalog Fokus 3 dient dem Erwerb fachspezifischer Sprachkenntnisse, sozialer Kompetenzen und von Kompetenzen in angrenzenden Spezialgebieten. Die drei Kataloge Fokus 1, Fokus 2 und Fokus 3 mit Modulen für den Wahlpflichtbereich werden jährlich ortsüblich bekanntgegeben. Die Kataloge sind ausreichend groß bemessen, um Wahlmöglichkeiten innerhalb der gewählten Vertiefungsrichtung zu ermöglichen. Im gesamten Fokusstudium sind Module im Umfang von 36 Leistungspunkten zu absolvieren. Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für den Wahlpflichtbereich Fokusstudium angeboten werden. Diese werden vor Beginn des Semesters durch die Geschäftsstelle der Informatikinstitute ortsüblich bekannt gegeben.

Neben den in der SPSO aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für den Wahlpflichtbereich angeboten werden. Diese werden vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter:

Für folgende Module, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gelten gemäß § 7 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind:

  • Einführung in die betriebswirtschaftliche Steuerlehre (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Einführung in die Wirtschaftsprüfung (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Einführung ins private Wirtschaftsrecht (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Erfolgsfaktoren beruflicher Selbstständigkeit (B.A. Wirtschaftspädagogik) 
  • Finanzbuchführung und Bilanzanalyse mit DATEV (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Finanzierung und Investition 2 (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Grundlagen des Controllings (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Grundzüge der modernen Ökonomie (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Grundzüge des Dienstleistungsmanagements (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Ideenfindung und -entwicklung (B.A. Wirtschaftspädagogik) 
  • Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Logistik und Kreislaufwirtschaft (B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen) 
  • Produktionsplanung und -steuerung (PPS) (B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen) 
  • Produktionswirtschaft (B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen) 
  • Strategisches Marketing (B.Sc. Betriebswirtschaftslehre) 
  • Theorie und Praxis guter Kommunikation (LL.B. Good Governance – Wirtschaft, Gesellschaft, Recht). 

Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflichtmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des Wahlpflichtbereiches Fokusstudium in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und anerkannt werden. Über die Anerkennung ent-scheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Mo-dulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind. 


Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Jedes Semester

  • Berufspraktikum Wirtschaftsinformatik
  • Bachelorarbeit Wirtschaftsinformatik

Wintersemester

  • Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
  • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 1: Grundlagen
  • Imperative Programmierung für Informatik
  • Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 1
  • Datenbanken 1
  • Diskrete Strukturen und Iterationsverfahren für Wirtschaftsinformatik
  • Finanzbuchhaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
  • Rechnernetze und Datensicherheit
  • IT-Management
  • Softwaretechnik

Sommersemester

  • Algorithmen und Datenstrukturen
  • Einführung in die Theoretische Informatik
  • Grundlagen der Statistik
  • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 2: Geschäftsprozesse und Anwendungssysteme
  • Lineare Algebra für Wirtschaftsinformatik
  • Personalwirtschaftslehre und Verhalten in Organisationen
  • Finanzierung und Investition 1
  • Künstliche Intelligenz
  • Service Engineering
  • Einführung ins Wirtschaftsrecht
  • Projektstudium Wirtschaftsinformatik
  • Unternehmensmodellierung

Pflichtmodul in der Studienrichtung

Es ist das Modul für die gewählte Studienrichtung zu belegen.

Sommersemester

  • Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für Studienrichtung Informationssysteme
  • Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für Studienrichtung Business Informatics

Wahlpflichtbereich Fokusstudium

Es sind Module im Umfang von 36 LP aus den folgenden drei Katalogen zu wählen.

Wahlpflichtbereich Fokusstudium – Fokusstudium 1 (Bereich Informatik)

In der Studienrichtung Informationssysteme sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von mindestens 6 LP aus diesem Wahlpflichtkatalog zu wählen.

Wintersemester

  • Automatisches Zeichnen von Graphen (Angebot unregelmäßig)
  • Compilerbau
  • Computational Geometry (Angebot unregelmäßig)
  • Computergraphik für Informatik
  • Effiziente Graphenalgorithmen (Angebot unregelmäßig)
  • Effiziente kombinatorische Optimierung (Angebot unregelmäßig)
  • Formale Methoden der Informatik
  • Funktionale Programmierung
  • Intelligente Software-Agenten (Angebot unregelmäßig)
  • Logik
  • Webbasierte Anwendungen (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Anforderungsanalyse (Angebot unregelmäßig)
  • Architektur und Entwicklung von Kommunikationsdiensten (Angebot unregelmäßig)
  • Betriebssysteme und Verteilte Systeme
  • Datenbankanwendungsprogrammierung (Angebot unregelmäßig)
  • Datenbanken 2: Implementierungstechniken
  • Design und Analyse Effizienter Algorithmen (Angebot unregelmäßig)
  • Modellbildung und Simulation
  • Modellgetriebene Entwicklung von Domänenspezifischen Sprachen (MDE4DSLs) (Angebot unregelmäßig)
  • Modellierung und Analyse verteilter Systeme

Wahlpflichtbereich Fokusstudium – Fokusstudium 2 (Bereich Wirtschaft)

In der Studienrichtung Informationssysteme sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von mindestens 6 LP aus diesem Wahlpflichtkatalog zu wählen.

Wintersemester

  • Einführung in die Wirtschaftsprüfung
  • Grundlagen des Controllings
  • Grundzüge des Dienstleistungsmanagements
  • Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS
  • Produktionsplanung und -steuerung (PPS)

Sommersemester

  • Einführung in die betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  • Finanzbuchführung und Bilanzanalyse mit DATEV
  • Finanzierung und Investition 2
  • Produktionswirtschaft
  • Strategisches Marketing

Wahlpflichtbereich Fokusstudium – Fokusstudium 3

In der Studienrichtung Business Informatics sind unter Beachtung der Semesterlage aus diesem Wahlpflichtkatalog zwei aufeinander aufbauende Sprachmodule (C1.1 und C1.2) einer Fachkommunikation obligatorisch zu wählen, solange der Qualifikationserwerb nicht bereits durch einen Einstufungstest nachgewiesen werden konnte.

Jedes Semester

  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER
  • Erfolgsfaktoren beruflicher Selbstständigkeit

Angebot unregelmäßig

  • Praxis der Wirtschaftsinformatik

Wintersemester

  • Englisch Fachkommunikation Wirtschaftswissenschaften C1.1 GER
  • Grundzüge der modernen Ökonomie
  • Mentoringprogramm Informatik
  • Theorie und Praxis guter Kommunikation (Beginn, Dauer zwei Semester)

Sommersemester

  • Einführung ins private Wirtschaftsrecht (Beginn, Dauer zwei Semester)
  • Englisch Fachkommunikation Elektrotechnik/Informationstechnik C1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Wirtschaftswissenschaften C1.2 GER
  • Ideenfindung und -entwicklung
  • Logistik und Kreislaufwirtschaft
Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben.
Sie beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienpläne erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan.
Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen, z.B. einem Seminar, einer praktischen Übung oder einem Journal-Club, in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als Prüfungsvorleistung regelmäßig an Übungen, Seminaren und Praktikumsveranstaltungen teilzunehmen.

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO).
Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelorprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.
  • Übungsaufgaben: Übungsaufgaben sind regelmäßige, schriftliche Aufgaben zur Überprüfung des Leistungsstands der Studierenden innerhalb der Vorlesungszeit. Sie werden einzeln oder in Gruppen, ohne Aufsicht und außerhalb der Präsenzzeit bearbeitet. Einzelne Übungsaufgaben sind unabhängig voneinander zu bewerten. Der Umfang und das Bewertungsverfahren sind innerhalb der ersten zwei Vorlesungswochen durch die Dozierenden bekannt zu geben.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Anwesenheit gemäß § 7 Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master
  • Übungsaufgaben
  • Zwischenpräsentationen
  • Hausarbeiten mit Kolloquien
  • Projektarbeiten mit Referaten/Präsentationen
  • Aufgaben in Seminaren und Laboren
  • Kontrollarbeiten/Belegarbeiten: Sind schriftliche Ausarbeitungen der Lösung vorgegebener Aufgaben. Sie dienen der Prüfung des Leistungstandes der Studentin/des Studenten auch während der Vorlesungszeit. Kontrollarbeiten sind nach Maßgabe der/des Lehrenden unter Aufsicht an einem festgelegten Ort zu erledigen.
  • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbständig Projektaufgaben (z. B. Programmieraufgaben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Sourcecode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen die Studierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können. 

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (SPSO Anlage 1) zu entnehmen.

Die Benotung einer bestandenen Modulprüfung, die nicht aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, kann durch eine in der Modulbeschreibung genannte, benotete Prüfungsvorleistung verbessert werden. Dazu werden die in der bestandenen Modulprüfung erreichten Bewertungspunkte um die mit der Prüfungsvorleistung erreichten Bewertungspunkte (Bonuspunkte) erhöht und so für die Bewertung der Modulprüfung herangezogen. Bonuspunktedürfen im Umfang von maximal 20 % der in der Modulprüfung erreichbaren Bewertungspunkte angerechnet werden. Eine bessere Note als eine 1,0 ist nicht möglich. Die genauen Kriterien für den Erwerb von Bonuspunkten durch eine Prüfungsvorleistung sowie den Korrektur- und Bewertungsmodus, gibt die Prüfperson spätestens in der zweiten Vorlesungswoche bekannt. Die erreichten Bonuspunkte und die daraus folgende Notenverbesserung wird durch die Prüfperson in den Prüfungsunterlagen nachvollziehbar dokumentiert und aufbewahrt. Im Falle einer Verbesserung wird nur diese Note in die Benotungsliste eingetragen. 

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten/Präsentationen, Kolloquien, Übungsaufgaben, Berichten und Hausarbeiten veranstaltungsbegleitend absolviert werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden. Das Studienbüro ist in diesem Fall rechtzeitig zu informieren. Das Studienbüro informiert die Prüfenden rechtzeitig über die an der Prüfung teilnehmenden Studierenden im letztem Prüfungsversuch. 

Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss schriftlich beim Studienbüro erfolgen.

Im Falle des letzten Prüfungsversuches entscheidet die Prüferin/der Prüfer, ob abweichend von der in den Modulbeschreibungen festgelegten Prüfungsform eine mündliche Prüfung durchgeführt werden soll. Diese Auswahl ist für alle Studierende eines Semesters einheitlich vorzunehmen. 

Im Falle der Änderung einer Modulbeschreibung sind Wiederholungsprüfungen jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Berufspraktikum (Pflichtpraktikum)

Während des Studiums sind praktische Studienzeiten als Berufspraktikum im Umfang von zwölf Wochen an einer Stelle außerhalb der Universität Rostock abzuleisten. Die praktische Studienzeit soll spätestens im siebenten, frühestens jedoch nach Abschluss des vierten Semesters durchgeführt werden.

Im Berufspraktikum sollen unter angemessener Betreuung berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, erlernt werden. Das Praktikum soll Einblick in betriebliche Organisation und Führung sowie die vielschichtigen Aufgaben der Vorbereitung, Durchführung, Planung und Kontrolle von wirtschaftsinformatikorientierten Projekten im Unternehmen bieten.

Die praktische Studienzeit kann auch im Ausland absolviert werden. In der Studienrichtung „Business Informatics“ ist sie in einem Land zu absolvieren, dessen Sprache nicht Muttersprache der Studierenden/des Studierenden ist.

Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf Antrag der Studierenden/des Studierenden der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Auf Antrag können bereits abgeleistete Praktika, die in direktem Bezug zum Studium stehen, anerkannt werden.

Die praktische Studienzeit ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Der Nachweis ist durch einen Praktikumsbericht der Studierenden/des Studierenden als Prüfungsleistung zu ergänzen.

Über die inhaltliche Gestaltung, die fachlichen Anforderungen, die Teilbarkeit des berufsbezogenen Praktikums und Regelungen zur Überprüfung der Ableistung des Praktikums erlässt der Fakultätsrat als Richtlinie eine Praktikumsordnung.

Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland (optional)

Der Bachelorstudiengang eröffnet den Studierenden alternativ zum Prüfungs- und Studienplan die Möglichkeit, freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Zudem unterstützt die Fakultät die Anfertigung von schriftlichen Abschlussarbeiten im Ausland unter der Doppelbetreuung eines/einer Rostocker und eines/einer ausländischen Professors/Professorin. Die Doppelbetreuung bedarf der vorherigen Zustimmung des Prüfungsausschusses.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten. Hierzu sucht die Studierende/der Studierende in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zu der Fachstudienberatung, zum Prüfungsausschuss und zusätzlich zum Rostock International House der Universität Rostock.

Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierende/den Studierenden selbstständig zu organisieren und zu finanzieren.

Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschuss gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung / ein Learning Agreement ab.

Der Auslandsaufenthalt kann nach Maßgabe von § 4 Absatz 8 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.

Individuelles Teilzeitstudium (optional)

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann.

In dem Antrag ist anzugeben, welches der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden kann und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 10 und § 17 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal zweimal in Anspruch nehmen.

Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Aufgrund der im Studium erworbenen oben genannten Fertigkeiten sind die Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsinformatik für folgende Berufsfelder besonders gut qualifiziert:

  • Anwendungsentwickler
  • Systems Analyst
  • Software- oder Anwendungsarchitekt
  • Requirements Engineer oder Systems Engineer
  • IT-Berater
  • IT-Projektleiter
  • IT-Controller

Mit einem anschließenden Masterstudium in diesem Fach qualifizieren Sie sich für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten.

Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Master)

Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik bereitet auf den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik vor.

An der Universität Rostock werden dazu derzeit folgende Masterstudiengänge angeboten:

Bitte beachten Sie die beim jeweiligen Masterstudiengang angegebenen Zugangsvoraussetzungen. Diese können neben dem erfolgreichen Abschluss als Bachelor weitere Voraussetzungen, wie z.B. eine erreichte Mindestnote beinhalten.

Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht ebenfalls den Zugang zu anderen Masterstudiengängen – sofern diese Studiengänge die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsinformatik erbrachten Leistungen als Zugangsvoraussetzung anerkennen – sowie bei besonderer Eignung die Zulassung zur Promotion.

Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium besteht die Möglichkeit zur Promotion.