Bachelor Elektrotechnik (ET B.Sc.) (Immatrikulation von SS 2018 bis WS 2020/2021)
Diese Webseite enthält Informationen für Studierende nach einer älteren SPSO.
➜ Nach dieser SPSO können Sie längstens bis zum 31. März 2026 studieren. Danach ist zur Fortsetzung des Studiums der Übergang in die aktuell gültige SPSO erforderlich.
Auslaufender Studiengang:
➜ keine Neuimmatrikulation | ➜ studierbar längstens bis zum 31. März 2026
Herzlich Willkommen beim Bachelor-Studiengang Elektrotechnik.
Diese Seiten enthalten Informationen für Studierende, die vom Sommersemester 2018 bis einschließlich Wintersemster 2020/2021 in diesen Studiengang immatrikuliert wurden.
Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang waren vom Sommersemester 2018 bis zum Wintersemester 2020/2021 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2018 sowie die Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik/Technische Informatik an der Universität Rostock von 2018 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).
Nach diesen Ordnungen kann längstens bis zum 31. März 2026 studiert werden. Für eine Fortsetzung des Studiums über diesen Zeitpunkt hinaus muss ein Übergang in die aktuell gültige SPSO erfolgen.
Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.
Kurzinformationen
Abschluss:
- Bachelor of Science (B.Sc.)
- Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.
Studienform:
- grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)
- Einzelfach-Bachelor (nicht kombinierbar)
- Vollzeit- und Präsenzstudiengang
Sprache(n):
- Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
- Das Studium ist grundsätzlich in Deutsch möglich.
Regelstudienzeit:
- 7 Semester / 210 Leistungspunkte
Studienbeginn:
- zum Wintersemester (01.10.)
Starthilfe:
- individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende
Studienfeld(er):
- Ingenieurwissenschaften / Elektrotechnik
Formale Voraussetzungen:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie
- Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)
Bewerbung/Einschreibung:
- Studieninteressierte aus Deutschland müssen sich nur einschreiben
- Internationale Studieninteressierte müssen sich bewerben und bei Erhalt des Zulassungsbescheids dann einschreiben
Weiterführende Studienmöglichkeiten an der IEF:
- Master-Studium Elektrotechnik (3 Semester)
- Master-Studium Informationstechnik/Technische Informatik (3 Semester)
- Master-Studium Electrical Engineering (4 Semester, in Englisch)
- Master-Studium Computational Science and Engineering (4 Semester, in Englisch)
- Nach dem Master-Studium besteht die Möglichkeit zur Promotion.
Akkreditierung
- Akkreditiert vom: 25.06.2019 bis: 30.09.2027
Kontakt
1. Warum Elektrotechnik studieren?
Ziel des Studiums ist die Ausbildung zum Bachelor of Science auf dem Gebiet der Elektrotechnik. Das beinhaltet die Informationstechnik, Mikroelektronik, Automatisierungstechnik, Nachrichtentechnik, Mikrosystemtechnik und Energietechnik. Durch alle Bereiche der Elektrotechnik zieht sich wie ein roter Faden der Entwurf von Schaltkreisen, elektronischen Komponenten und Geräten, deren Anwendung und natürlich die Programmierung von Computern und Mikrokontrollern. Mit der Wahl dieses Studienganges eröffnen Sie sich selbst breitgefächerte Möglichkeiten, auf allen Gebieten der Forschung, Entwicklung und Anwendung zu arbeiten. Da elektrische und elektronische Systeme untrennbar mit unserer heutigen Gesellschaft und Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, stehen Ihnen entsprechend Ihren persönlichen Interessen alle Entwicklungswege offen.
Das universitäre Studium bietet beste Aussichten auf einen Job in der Industrie und im Bereich der Forschung. Der immer größer werdende Mangel an Ingenieuren ist eine solide Basis für gute Jobangebote und hervorragende Entwicklungs-Chancen.
2. Studiengangsprofil
2.1 Ziele und Charakteristik
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik erlangen Sie den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.).
Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiengangs berechtigt nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.
Die Ausbildung hat das Ziel, Sie auf der Basis vermittelter Methoden- und Systemkompetenzen sowie verschiedener wissenschaftlicher Sichtweisen zu befähigen, den unterschiedlichen Anforderungen der späteren Berufstätigkeit im Umfeld der Elektrotechnik gerecht zu werden. Die Ausbildung ermöglicht Ihnen auf der Basis mathematisch-naturwissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse das Erfassen theoretischer Zusammenhänge und deren Umsetzung auf Basis technischer und technologischer Grundlagen. Sie lernen, komplexe Problemstellungen der Elektrotechnik aufzugreifen und sie mit wissenschaftlichen Methoden auch über die aktuellen Grenzen des Wissensstandes hinaus zu lösen. Lehrinhalte und -formen basieren dazu auf der Einheit von Lehre und Forschung und vermitteln über das Grundlagen- und Fachwissen hinaus Methoden- und Systemkompetenz.
Der Bachelor-Studiengang Elektrotechnik führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bereitet auf den konsekutiven Master-Studiengang Elektrotechnik vor.
2.2 Inhaltliche Anforderungen
Für einen erfolgreichen Start in diesen Studiengang bringen Sie neben einer guten Allgemeinbildung, gute Kenntnisse vor allem in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern und in der englischen Sprache sowie besonderes Interesse für wissenschaftlich-technische und ingenieurmäßige Fragestellungen mit.
2.3 Besonderheiten
Die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik gewährleistet aufgrund des günstigen Studenten-Professoren-Verhältnisses eine hervorragende Betreuung. Weitere Vorteile sind die unmittelbare Nähe zur Bibliothek, zu Studentenwohnheimen und zur Mensa.
Der Studiengang beinhaltet - im Gegensatz zu vielen anderen Hochschulen - wahlweise ein Berufspraktikum. So erhalten Sie die Möglichkeit, bereits während Ihres Studiums berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Das Praktikum sollte im siebten Semester stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie in der Lage, anspruchsvolle Aufgaben zu bearbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Ihr Praktikum können Sie bei einem Unternehmen oder einer Institution in Deutschland oder im Ausland durchführen.
Alternativ zum Berufspraktikum können Sie auch eine vertiefte Ausbildung im Wahlpflichtbereich und in den Nebenfächern durchführen.
Freiwilliges Auslandssemester: Es besteht die Möglichkeit für einen freiwilligen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule für die Dauer von bis zu einem Semester.
Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden. Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern.
Studierende, die wegen einer von ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für das Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden können, haben die Möglichkeit, dreimal für jeweils zwei Semester die Studienform Individuelles Teilzeitstudium zu beantragen. Von den jeweils zwei Semestern wird dann nur jeweils ein Semester auf die Regelstudienzeit angerechnet.
2.4 Berufspraktikum
Während des Studiums kann im 7. Fachsemester ein Berufspraktikum im Umfang von zwölf Wochen abgeleistet werden, in dessen Rahmen an einer Stelle außerhalb der Universität Rostock unter angemessener Betreuung berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, erlernt werden sollen. Das Berufspraktikum kann auch im Ausland absolviert werden.
Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf Antrag der Studierenden/des Studierenden der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Auf Antrag können bereits abgeleistete Praktika, die in direktem Bezug zum Studium stehen, anerkannt werden.
Das Berufspraktikum ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Der Nachweis ist durch einen Praktikumsbericht der Studierenden/des Studierenden als Prüfungsleistung zu ergänzen.
Über die inhaltliche Gestaltung, die fachlichen Anforderungen, die Teilbarkeit des Berufspraktikums und Regelungen zur Überprüfung der Ableistung des Praktikums erlässt der Fakultätsrat als Richtlinie eine Praktikumsordnung.
2.5 Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)
Der universitäre Bachelor-Abschluss in Elektrotechnik bietet Ihnen beste Aussichten auf eine Tätigkeit in der Industrie. Der stetig wachsende Bedarf an Ingenieuren in Deutschland und weltweit ist eine solide Basis für gute Jobangebote und hervorragende Entwicklungschancen.
Als Bachelor sind Sie für Tätigkeiten in der Fertigung, Entwicklung und im Service in der Industrie, aber auch für Aufgaben z.B. im Laborbereich an Forschungseinrichtungen und Hochschulen qualifiziert.
Mit einem anschließenden Master-Studium in diesem Fach qualifizieren Sie sich für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten und für Tätigkeiten in der Forschung.
2.6 Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Master)
Der Bachelor-Studiengang Elektrotechnik bereitet auf den konsekutiven Master-Studiengang Elektrotechnik vor.
Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht ebenfalls den Zugang zu anderen Masterstudiengängen - sofern diese Studiengänge die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik erbrachten Leistungen als Zugangsvoraussetzung anerkennen - sowie bei besonderer Eignung die Zulassung zur Promotion.
An der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik befähigt Sie der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik zum Zugang zu folgenden Masterstudiengängen:
- Master Elektrotechnik (3 Semester)
- Master Informationstechnik/Technische Informatik (3 Semester)
- Master Electrical Engineering (4 Semester)
- Master Computational Science and Engineering (4 Semester)
Bitte beachten Sie die beim jeweiligen Masterstudiengang angegebenen Zugangsvoraussetzungen. Diese können neben dem erfolgreichen Abschluss als Bachelor weitere Voraussetzungen, wie z.B. eine erreichte Mindestnote beinhalten.
Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium besteht die Möglichkeit zur Promotion.
3. Studienablaufplan
3.1 Studienablaufplan Elektrotechnik (Bachelor)
Der Bachelorstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.
Im Pflichtbereich sind 27 Module im Umfang von 171 Leistungspunkten zu belegen, davon entfallen 15 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.
- Modulliste mit allen Modulen dieses Studiengangs sowie Links zu den Langfassungen der Modulbeschreibungen in der jeweils aktuellen Fassung (Uni-Web Prüfungsportal)
Die Studienverläufe unterscheiden sich in einen Studienverlauf mit Berufspraktikum und einen Studienverlauf ohne Berufspraktikum.
- Studienverlauf mit Berufspraktikum: Im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 33 Leistungspunkten und im Wahlbereich ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten zu belegen.
- Studienverlauf ohne Berufspraktikum: Im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 27 Leistungspunkten und im Wahlbereich Module im Umfang von 12 Leistungspunkten zu belegen.
Für das Bestehen der Bachelorprüfung sind insgesamt mindestens 210 Leistungspunkte zu erwerben.
Es gibt einen Wahlpflichtbereich und einen Wahlbereich.
- Der Wahlpflichtbereich „Schwerpunktbereich“ dient der über das allgemeine Grundwissen hinausgehenden Spezialisierung auf mehreren wählbaren Fachgebieten der Elektrotechnik und der Informatik. Es müssen sowohl Fachgebiete der Elektrotechnik als auch Fachgebiete der Informatik abgedeckt werden. Im Wahlpflichtbereich Schwerpunktbereich ist eins der Module „Berufspraktikum B.Sc. Elektrotechnik“ oder „Seminar B.Sc. Elektrotechnik“ obligatorisch zu wählen. Bei Wahl des Berufspraktikums werden fachbezogene Fähigkeiten angewandt und soziale Kompetenzen erworben.
- Der Wahlbereich „Fakultätsfremd“ dient dem Erwerben eines breiteren Allgemeinwissens und insbesondere dem Gewinnen eines Einblicks in die wissenschaftstheoretischen Ansätze und Arbeitsweisen anderer Fachgebiete.
Neben den in der SPSO aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für den Wahlpflichtbereich angeboten werden. Diese werden vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.
Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.
3.1.1 Studienablauf mit Berufspraktikum
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3.1.2 Studienablauf ohne Berufspraktikum
... Zum Vergrößern auf das Bild klicken ...
3.2 Modulübersicht
Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.
Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflicht- und Wahlmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflicht- oder Wahlbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.
3.2.1 Pflichtmodule
Jedes Semester
- Bachelorarbeit Elektrotechnik
Wintersemester
- Einführung in die Praktische Informatik
- Grundlagen der Elektrotechnik 1
- Grundlagen der Elektrotechnik 3
- Grundlagen der Elektronik 2
- Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 1
- Mathematik für Elektrotechnik 3
- Physik für Elektrotechnik Werkstoffkunde und Werkstoffmechanik
- Messtechnik und Analoge Schaltungen
- Projekt B.Sc. Elektrotechnik
- Eingebettete Systeme
- Grundlagen der Leistungselektronik
- Grundlagen der Regelungstechnik
- Nachrichtentechnik
- Theoretische Elektrotechnik 1
Sommersemester
- Digitale Systeme
- Grundlagen der Elektronik 1
- Grundlagen der Elektrotechnik 2
- Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 2
- Physikalisches Praktikum für Elektrotechnik
- Grundlagen der Automatisierung
- Grundlagen der elektrischen Energietechnik
- Numerik und Stochastik für Ingenieure
- Signal- und Systemtheorie
- Hochfrequenztechnik
- Hochintegrierte Systeme
3.2.2 Module im Wahlpflichtbereich Schwerpunktbereich
Im Wahlpflichtbereich Schwerpunktbereich ist eins der Module „Berufspraktikum Informationstechnik/Technische Informatik“ oder „Seminar B.Sc. Elektrotechnik“ obligatorisch zu wählen. Bei Wahl des Moduls „Berufspraktikum Elektrotechnik“ sind unter Beachtung der Semesterlage und der Teilnahmevoraussetzungen Module im Umfang von 18 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog zu wählen. Bei Wahl des Moduls „Seminar B.Sc. Elektrotechnik“ sind unter Beachtung der Semesterlage und der Teilnahmevoraussetzungen Module im Umfang von 24 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog zu wählen.
Pflichtmodule im Wintersemester (Es ist ein Modul obligatorisch zu wählen.)
- Berufspraktikum B.Sc. Elektrotechnik
- Seminar B.Sc. Elektrotechnik
Wintersemester
- C++ und GUI
- Echtzeitsysteme
- Gerätetechnik
- Grundlagen der Life Sciences
- Nachrichtentechnisches Labor
- Numerical Simulation of Electromagnetic Fields
Sommersemester
- Elektrische Energieversorgung
- Elektrische Fahrzeugantriebe
- Kommunikationsakustik Kommunikationssysteme
- Mikrosystemtechnologie
- Modellbildung und Simulation technischer Systeme
- Sensorik
- Technische Optik
- Theoretische Elektrotechnik 2
- Labor Eingebettete Multimedia Systeme
3.2.3 Module im Wahlbereich Fakultätsfremd
Bei Wahl des Moduls „Berufspraktikum B.Sc. Elektrotechnik“ sind unter Beachtung der Semesterlage und der Teilnahmevoraussetzungen Module im Umfang von 6 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlkatalog oder aus dem Gesamtangebot der Universität Rostock (ausgenommen Module der IEF) zu wählen. Bei Wahl des Moduls „Seminar B.Sc. Elektrotechnik“ sind unter Beachtung der Semesterlage und der Teilnahmevoraussetzungen Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlkatalog oder aus dem Gesamtangebot der Unisersität Rostock (ausgenommen Module der IEF) zu wählen.
Jedes Semester
- Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER
Wintersemester
- Forschendes Lernen: Galvanotaxis und Zellmigration
Sommersemester
- Englisch Fachkommunikation Elektrotechnik/Informationstechnik C1.1 GER
3.3 Stundenplan / Lehr- und Lernformen
3.3.1 Stundenplan
Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.
Auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienpläne erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.
3.3.2 Lehr- und Lernformen
Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.
Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:
- Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
- Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
- Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
- Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
- Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
- Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
- Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
- Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
- Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.
Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.
3.3.3 Mentoring-Programm
Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden. Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern. Mentoring-Programme werden durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studienganges Elektrotechnik organisiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende höherer Fachsemester können in angemessenem Umfang in die Durchführung einbezogen werden.
3.3.4 Anwesenheitspflicht
Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, besteht in Übungen, Seminaren und Praktika eine Anwesenheitspflicht gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master):
- Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.
- Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.
- Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.
- Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.
3.4 Prüfungen
Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelorprüfung.
Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:
schriftliche Prüfungsleistungen
- Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
- Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
- Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
- Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
- Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.
mündliche Prüfungsleistungen
- Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
- Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
- Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.
praktische Prüfungsleistungen
- Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
- Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.
- Prüfungspraktikum: Prüfungsleistungen in den Physikalischen Praktika können in Form eines Prüfungspraktikums erbracht werden. Prüfungspraktika umfassen die selbstständige Bearbeitung eines Praktikumsexperiments und die Anfertigung eines schriftlichen Protokolls. Die Dauer beträgt mindestens 120 Minuten und höchstens 180 Minuten.
In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.
Prüfungsvorleistungen können sein:
- Referate/Präsentationen
- Berichte/Dokumentationen
- regelmäßige Teilnahme
- Praktikumsversuche
- Leistungskontrollen
- Übungsschein/Übungsaufgaben: Das Lösen von Übungsaufgaben dient der Prüfung des Leistungsstandes der Studierenden auch während der Vorlesungszeit und erfolgt in der Regel ohne Aufsicht.
- Kontrollarbeiten/Belegarbeiten: Sind schriftliche Ausarbeitungen der Lösung vorgegebener Aufgaben. Sie dienen der Prüfung des Leistungsstandes der Studentin/des Studenten auch während der Vorlesungszeit. Kontrollarbeiten sind nach Maßgabe der/des Lehrenden unter Aufsicht an einem festgelegten Ort zu erledigen.
Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.
Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Präsentationen veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.
Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden. Das Studienbüro ist in diesem Fall rechtzeitig zu informieren.
Im Falle des letzten Prüfungsversuches entscheidet die Prüferin/der Prüfer, ob abweichend von der im Modulhandbuch festgelegten Prüfungsform eine mündliche Prüfung durchgeführt werden soll. Diese Auswahl ist für alle Studierende eines Semesters einheitlich vorzunehmen.
Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss schriftlich beim Studienbüro erfolgen. Gleiches gilt für den Antrag auf Wertung einer Modulprüfung als Freiversuch.
Im Falle der Änderung einer Modulbeschreibung sind Wiederholungsprüfungen jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.
3.5 Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland
Der Bachelorstudiengang eröffnet den Studierenden alternativ zum Prüfungs- und Studienplan die Möglichkeit, freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.
Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten. Hierzu sucht die Studierende/der Studierende in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zu der Fachstudienberatung, zum Prüfungsausschuss und zusätzlich zum Rostock International House.
Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierende/den Studierenden selbstständig zu organisieren und zu finanzieren.
Er kann nach Maßgabe von § 19 Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.
Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Bachelorstudiengang Elektrotechnik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung ab.
3.6 Individuelles Teilzeitstudium
Die Studierende/der Studierende kann gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. In dem Antrag ist anzugeben, welches der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden kann und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.
Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.
Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 9 und § 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.
Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal dreimal in Anspruch nehmen.
5. Broschüren / Videos / Ordnungen (Downloads)
5.3 Ordnungen
6. Beratungsmöglichkeiten
6.1 Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
Studienfachberatung Elektrotechnik
Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de
Studienbüro und Prüfungsamt Elektrotechnik
Tina Zorn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 006
Tel.: (0381) 498 7006
et.ief(at)uni-rostock.de
Prüfungsausschuss Elektrotechnik (Vorsitz)
Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de
Studierendenvertretung Elektrotechnik
Fachschaftsrat Elektrotechnik
Fachschaftsraum: Raum 003 und 004, Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Student Project Room: Seminargebäude, Labor S 13, Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock
fachschaft.e-technik(at)uni-rostock.de
6.2 Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock
Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock
Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.
Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock
Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung
Studierendensekretariat der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center
Rostock International House (RIH) der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten