Die Rahmenprüfungsordnungen (RPO) Bachelor/Master und Lehramt der Universität Rostock wurden am 19. Dezember 2020 mit der jeweils dritten Änderungssatzung um Passagen zur Durchführung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Fällen höherer Gewalt ergänzt. Am 4. Januar 2021 stellte das Rektorat das Vorliegen dieser Ausnahmesituation gemäß der neuen Regelungen in den RPO’s fest, so dass die neuen Regelungen ab sofort angewendet werden können.
Dies betrifft u.a. Art, Umfang, Termine und Fristen von Prüfungen, Abschlussarbeiten und Lehrveranstaltungen, die in Fällen höherer Gewalt abweichend von den in den RPO’s und den Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) getroffene Festlegungen angeboten und abgehalten werden können.
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